Elektronische Patientenakte (ePA)

Relevante Daten von Pflegebedürftigen auf einen Blick – das ist mit der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle möglich. Was der Einsatz der ePA für Pflegeeinrichtungen in der täglichen Praxis bedeutet, erfahren Sie auf dieser Seite.

Ob Arztbriefe, Medikationsdaten aus dem eRezept, Laborbefunde oder Pflegeüberleitungsbögen: Als Pflegeeinrichtung können Sie über die elektronische Patientenakte schnell Informationen einsehen, die für die medizinische und pflegerische Versorgung der Versicherten wichtig sind – sowie selbst Einträge für die pflegerische Versorgung vornehmen. Die Daten sind verschlüsselt und in das sichere Datennetzwerk der Telematikinfrastruktur (TI) eingebettet. Alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen haben eine ePA, sofern sie dieser nicht widersprochen haben (Opt-Out Regelung). Auch erste private Versicherer bieten die ePA bereits an, weitere sollen nach und nach folgen.

Versicherte bestimmen selbst

Über die App der Krankenkassen bestimmen die Versicherten selbst, welche Daten in der elektronischen Patientenakte einsehbar sind. Grundsätzlich können Versicherte die ePA in der App oder einer ePA-Ombudsstelle ihrer Krankenkasse widerrufen. Zudem können sie individuell auswählen, wem sie Zugriff auf welche Daten erlauben wollen. Krankenkassen können nicht auf die gespeicherten Daten ihrer Versicherten in der ePA zugreifen. Die gematik hat eine Übersicht über die Berechtigungen für Pflegeeinrichtungen in der elektronischen Patientenakte zusammengestellt. 

Sie haben weitere Fragen zur elektronischen Patientenakte?

Auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie Antworten.

Die elektronische Patientenakte in der Pflege nutzen

Damit Sie auf die ePA der Pflegebedürftigen zugreifen können, muss Ihre Einrichtung:

  1. an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sein,
  2. das ePA-Modul in der Pflegedokumentationssoftware integriert haben.

Pflegeinrichtungen dürfen im Rahmen des 90-tägigen Behandlungskontextes auf die elektronische Patientenakte zugreifen, wenn die aktive Zustimmung der Patientin oder des Patienten vorliegt. Dies erfolgt durch das Einlesen der Gesundheitskarte im Kartenterminal. Nur berechtigte Mitarbeitende der Einrichtung können für 90 Tage auf die freigegebenen Informationen in der ePA zugreifen. Die ePA darf immer nur dann durch die Mitarbeitenden eingesehen werden, wenn es für die Versorgung notwendig ist. Um den Zugriff zu verlängern, müssen Sie die Gesundheitskarte der pflegebedürftigen Person erneut einlesen. Alternativ können die Versicherten für die Pflegeeinrichtung einen unbefristeten Zugriff auf die ePA anlegen. Dies kann auch eine Person mit Vorsorgevollmacht übernehmen. Insgesamt können Versicherte in der App bis zu fünf Vertretungen einrichten.

Umfangreiche Informationen zur ePA und Pflegeeinrichtungen finden Sie in dem Leitfaden der gematik für Pflegeeinrichtungen.

Die elektronische Patientenakte wird technisch fortwährend weiterentwickelt wie auch das Informationsangebot des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege. Als Pflegeeinrichtung finden Sie auf unserer Seite nach und nach mehr Informationen, wie Sie die ePA im Arbeitsalltag optimal nutzen können.

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