Einbindung in die Telematikinfrastruktur finanzieren

Die Einbindung der Langzeitpflege in die Telematikinfrastruktur (TI) erfordert Investitionen, z. B. in spezielle TI-Hardware und Authentifizierungskarten. Auf dieser Seite finden Sie nützliche Informationen zu den Finanzierungsvereinbarungen und zur Erstattung der damit verbundenen Kosten.

Finanzierungsvereinbarungen für die Telematikinfrastruktur in der Pflege 

Auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes finden Sie allgemeine Informationen zur Telematikinfrastruktur sowie aktuelle Übersichten mit direkten Verlinkungen zu den einzelnen Finanzierungsvereinbarungen.

Die Finanzierungsvereinbarungen für den Bereich Pflege stehen hier zum Download bereit: 

  • Vereinbarung des Verfahrens zur Kostenerstattung gemäß § 380 Absatz 2 Nr. 4 SGB V (Finanzierungsvereinbarung) zwischen dem GKV-Spitzenverband, K.d.ö.R., und den Verbänden der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene vom 9. April 2024

  • Vereinbarung des Verfahrens zur Kostenerstattung gemäß § 380 Absatz 2 Nr. 4 SGB V (Finanzierungsvereinbarung) zwischen dem GKV-Spitzenverband, K.d.ö.R., und den Verbänden der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene vom 10. April 2024

Sie möchten eine TI-Finanzierung beantragen? 

Im GKV-Antragsportal können Sie Kostenerstattungen für Ihre Investitionen in die Anbindung an die Telematikinfrastruktur beantragen. Das Anwendungshandbuch bietet Ihnen Unterstützung bei der Registrierung und Antragsstellung. Außerdem finden Sie hier eine zusätzliche Schritt-für-Schritt-Anleitung.

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