Förderungen auf Landesebene

Sie wollen in digitale Technologien investieren, sich zu Digitalisierung beraten lassen oder digitale Innovationen in Ihrer Einrichtung erproben? Hier finden Sie Fördermöglichkeiten für die einzelnen Bundesländer. Die Übersicht wird regelmäßig aktualisiert. Dies ist der Stand von Oktober 2025.

Hinweis: Die abgebildeten Informationen zu den konkreten Fördermöglichkeiten sind der jeweiligen Webseite entnommen. Für weitere Details wenden Sie sich bitte an den genannten Kontakt.

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  • Förderungen auf Landesebene

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Baden-Württemberg

Digitalisierungsfinanzierung

Was wird gefördert?

Förderstufe 1: Basisdigitalisierung
Förderstufe 2: LevelUp-Digitalisierung
Förderstufe 3: HighEnd-Digitalisierung

Wer fördert?

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus in Kooperation mit der L-Bank

Informationen und Antrag
Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), mittelständische Unternehmen, Freie Berufe

Kontakt

Telefon: 0711 122-2345
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@l-bank.de

Wie wird gefördert?

Kredit mit Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss zur Milderung der Rückzahlung

Mindestkreditbetrag
25.000 Euro
 

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Vom Finanzierungsanteil abhängig

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

5 Millionen / 25 Millionen Euro
nach Unternehmensgröße

Innovationsfinanzierung

Was wird gefördert?

Förderstufe 1: Basisdigitalisierung
Förderstufe 2: LevelUp-Digitalisierung
Förderstufe 3: HighEnd-Digitalisierung

Wer fördert?

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus in Kooperation mit der L-Bank

Informationen und Antrag
Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), mittelständische Unternehmen, Freie Berufe, Neugründungen

Kontakt

Telefon: 0711 122-2345
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@l-bank.de

Wie wird gefördert?

Kredit mit Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss zur Milderung der Rückzahlung

Mindestkreditbetrag
10.000 Euro
 

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Vom Finanzierungsanteil abhängig

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

5 Millionen / 25 Millionen Euro
nach Unternehmensgröße

Bayern

Innovationskredit 4.0: Förderprogramm der bayerischen Förderbank LfA

Was wird gefördert?

Innovations- und Digitalisierungsvorhaben
innovative Unternehmen

Wer fördert?

LfA
Förderbank Bayern

Informationen und Antrag

Internetseite der LfA

Stellen Sie den Antrag über Ihre Hausbank.

Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Small Mid-Caps (Unternehmen mit maximal 500 Mitarbeitenden und maximal 500 Millionen Euro Jahresumsatz)

Kontakt

Telefon: 089 21 24 - 10 00
E-Mail: info@lfa.de

Wie wird gefördert?

Kredit 

Mindestkreditbetrag von 25.000 Euro

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Vom Finanzierungsanteil abhängig

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

7,5 Millionen Euro

Förderrichtlinie Pflege – WoLeRaF 3: Förderung von innovativen und modellhaften Einzelprojekten

Was wird gefördert?

Innovative und modellhafte Einzelprojekte zur Verbesserung der Qualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege

Wer fördert?

Freistaat Bayern

Informationen und Antrag
Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?

Träger von Pflegeeinrichtungen, ambulant betreute Wohngemeinschaften im Sinne des Art. 2 Abs. 3 Satz 3 des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG)

Kontakt

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Referat 43
Telefon:
089 95414-2995
089 95414-2244
E-Mail: referat43@stmgp.bayern.de;
Einzelprojekte@stmgp.bayern.de

Wie wird gefördert?

Zuschuss, maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Eigenanteil notwendig

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

100.000 Euro

Förderrichtlinie für digitale, innovative Gesundheits- und Pflegeprojekte (Gesundheits- und Pflegedigitalisierungsrichtlinie – BayDiGuP)

Was wird gefördert?

3 Förderlinien:
• 1: E-Health und E-Care
• 2: Maßnahmen im Bereich der Nutz-barmachung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten
• 3: Pilotprojekte für innovative Lösungen mit Bezug zur Digitalisierung in Ge-sundheit, Pflege und Prävention
 

Wer fördert?

Freistaat Bayern

Informationen und Antrag

Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention

Der Antrag ist nach Förderaufruf möglich und kann schriftlich oder online eingereicht werden.

Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?

Natürliche und juristische Personen, Verbundvorhaben

Kontakt

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Telefon:
089 95414-0
E-Mail: poststelle@stmgp.bayern.de

Wie wird gefördert?

Zuschuss, maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Eigenanteil notwendig

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

abhängig von weitergehenden, anzuwendenden EU-Beihilfevorschriften

100% WLAN-Strategie - Komplementärförderung zur Beschleunigung der Digitalisierung in stationären und ambulanten Einrichtungen nach § 8 Abs. 8 SGB XI

Was wird gefördert?

Anschaffung digitaler oder technischer Ausrüstung

Wer fördert?

Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Pflege

Informationen und Antrag
Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?

Pflegeeinrichtungen nach § 71 SGB XI

Kontakt

Bayerisches Landesamt für Pflege

Telefon: 0 9621/9669-0
E-Mail: digitale-versorgung@lfp.bayern.de

Wie wird gefördert?

Zuschuss, maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Eigenanteil notwendig

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

12.000 Euro

Berlin

Berlin Innovativ PLUS

Was wird gefördert?

Digitalisierungsvorhaben:

  • Erweiterung/Umgestaltung von Geschäftsmodellen
  • Einführung/Verbesserung im Lieferkettenmanagement
  • Verbesserung von Produkten/Dienstleistungen
  • Kundenbeziehungsmanagement
  • Geschäftsentwicklung und Kundenakquise
  • Datensicherheit
  • Integration von Schlüsseltechnologien
  • Schulung neuer oder bestehender Mitarbeitender
Wer fördert?

Investitionsbank Berlin, kofinanziert von der Europäischen Union

Informationen und Antrag

Internetseite der Investitionsbank Berlin

Stellen Sie den Antrag online über Ihre Hausbank. 

Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?

Startups, Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kleinere Mid-Caps (mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitenden), Freie Berufe

Weitere:
siehe Merkblatt

Kontakt

Kundenhotline
Telefon: 030 2125 4747

Wie wird gefördert?

Kredit, bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bzw. der Betriebsmittel

Mindestkreditbetrag 100.000 Euro

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Vom Finanzierungsanteil abhängig

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

3 Millionen Euro

Brandenburg

BIG-Digital

Was wird gefördert?

Digitalisierungsprojekte und Beratungen zu Digitalisierungspotenzialen, sowie Schulung der Mitarbeitenden:

  • Beratung
  • Implementierung
  • Schulung
Wer fördert?

Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MWAEK)

Informationen und Antrag

Internetseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg 

Stellen Sie den Antrag online über das Antragsportal. 

Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Voraussetzung für die Förderung ist ein Erstgespräch – siehe Spalte Kontakt

Kontakt

Kundenberaterinnen und Kundenberater der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Telefon: 0331 660-2211

Termin Erstberatung
Telefon: 0331 73061-0
E-Mail: info@wfbb.de

Wie wird gefördert?

Zuschuss, maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Eigenanteil notwendig

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

Beratung: 50.000 Euro, 
Implementierung: 250.000 Euro, 
Schulung: 50.000 Euro

Brandenburg-Kredit Pflege

Was wird gefördert?

Investitionen in:

  • Auf- und Ausbau von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeangeboten
  • Neubau und Umbau vorhandener baulicher Anlagen für gemeinschaftliche Wohnformen mit ambulanten Pflege- und Betreuungsangeboten
  • Umbau- und gegebenenfalls Anbau-maßnahmen in vorhandenen stationären Einrichtungen für die Umsetzung fachlicher Weiterentwicklungen
  • Digitalisierung
  • Investitionen in stationären Einrichtungen innerhalb der vorhandenen Kapazität für Umsetzung brandschutztechnischer Auflagen und betriebsnotwendige bauliche und sinnvolle energetische Sanierungen
Wer fördert?

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Informationen und Antrag
Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
  • Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschaftshintergrund
  • alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen
Kontakt

Infotelefon Wirtschaft & Infrastruktur
Telefon: 0331 660-2211

Kontaktformular

Wie wird gefördert?

Kredit mit Tilgungszuschuss, maximal 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bzw. der Betriebsmittel

Mindestkreditbetrag:

  • 50.000 Euro pro Vorhaben im ambulanten Bereich
  • 200.000 Euro pro Vorhaben im stationären Bereich
Ist ein Eigenanteil notwendig?

Vom Finanzierungsanteil abhängig

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

2 Millionen Euro

Bremen

Digitaler Mittelstand

Was wird gefördert?

Ausgaben für Digitalisierung:

  • Verbesserung von Arbeits- und Produktionsprozessen und –verfahren
  • Verbesserung der Informationssicherheit
  • Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte beim Umgang mit digitalen Technologien
Wer fördert?

BAB - Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven

Informationen und Antrag
Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freie Berufe, Soloselbstständige

Weitere: siehe Richtlinie

Kontakt

Ansprechperson der BAB
Telefon: 0421 96 00-40
E-Mail: mail@bab-bremen.de

Wie wird gefördert?

Zuschuss

Mindestförderhöhe 1.000 Euro

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Eigenanteil notwendig

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

17.000 Euro

Digitalisierung und Arbeit 4.0

Was wird gefördert?
  • Konzepterstellung und Anwendungsbeispiele für Industrie 4.0 (z.B. Vernetzung von Anlagen)
  • Big-Data-Potenziale erkennen und nutzen
  • Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle
  • Digitale Prozessberatung / Prozessmanagement, Prozess 4.0 (Veränderung von Arbeitsabläufen, Qualifikationen, Beitrag der Geschäftsleitung)
  • Organisationsentwicklung / Change- und Projektmanagement
  • Cloud-Services und IT-Sicherheitskonzepte
Wer fördert?

BAB - Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven

Informationen und Antrag

Internetseite der BAB Förderbank

Stellen Sie den Antrag vor Beginn des Vorhabens bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH oder der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Invesititionsförderung und Stadtentwicklung GmbH. 

Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Kontakt

Dieter Taddigs
Wirtschaftsförderung
Telefon: 0421 9600 347
E-Mail: dieter.taddigs@bab-bremen.de
 

Wie wird gefördert?

Zuschuss, maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Eigenanteil notwendig

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

5.000 Euro pro Projekt

Hamburg

Förderung von kleinräumigen, quartiersorientierten Wohn- und Versorgungsformen

Was wird gefördert?

Maßnahmen zum Einbau zielgruppenspezifischer elektronischer Assistenzsysteme sowie entsprechende Erstausstattung (z.B. Anbaugeräte)

Wer fördert?

Hansestadt Hamburg, über
www.hamburg.de

Informationen und Antrag

Internetseite der Stadt Hamburg

Stellen Sie den Antrag bei der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde),
Referat Pflegeversicherung und Zuwendungssteuerung G34
Postfach 760 106
22051 Hamburg

Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?

Personen ab 65 Jahren, die pflegebedürftig im Sinne des SGB XI sind
 

Kontakt
Wie wird gefördert?

Zuschuss, maximale Höhe nicht angegeben

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Eigenanteil notwendig

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

30.000 Euro für Wohngemeinschaften, Hausgemeinschaften, Gemeinschaftsräume
im Quartier und anderen Wohn- und Versorgungsformen
 

Hessen

DIGI-Zuschuss

Was wird gefördert?

Unterstützung der digitalen Transformation bei 

  • Produktions- und Arbeitsprozessen und
  • der Verbesserung der IT-Sicherheit
Wer fördert?

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), u. a. Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Informationen und Antrag

Internetseite der WIBank

Bitte beachten Sie, dass es einen Bewerbungszeitraum gibt.

Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freie Berufe

Weitere: Siehe Merkblatt

Kontakt

Ansprechperson der WiBank
Telefon: 069 9132-7474
E-Mail: Digi-Zuschuss@wibank.de

Kontaktformular auf der Internetseite der WiBank

Wie wird gefördert?

Zuschuss, maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Sachausgaben

Mindestförderhöhe: 4.000 Euro

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Eigenanteil notwendig

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

10.000 Euro

DIGI-Beratung

Was wird gefördert?

Themenschwerpunkte:

  • Digitale Geschäftsmodelle
  • Digitalisierung der Prozesslandschaft
  • Digitalisierung des Marketings
  • Gewährleistung der IT-Sicherheit
Wer fördert?

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum in Kooperation mit Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Informationen und Antrag

Internetseite des RKW Hessen

Stellen Sie eine Anfrage über das entsprechende Formular.

Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freie Berufe, Start-Ups

Weitere: Siehe Richtlinie

Vor der Beratung wird geprüft, ob auch Bundesförderung oder Beratung über die Handwerkskammern genutzt werden können.

Kontakt
Wie wird gefördert?

Zuschuss, abhängig vom Beratungsthema 50 Prozent, 75 Prozent oder 90 Prozent der zuwendungsfähigen Tagewerke

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Eigenanteil notwendig

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

maximal 15 Tagewerke pro Kalenderjahr

Förderung telemedizinischer intersektoraler Gesundheitsnetzwerke

Was wird gefördert?

Sachausgaben 

  • für Hard- und Software
  • für konkret zu benennende digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und
  • Implementierungen zur digitalen Vernetzung und Kommunikation
  • Personalausgaben
  • Gemeinkosten
Wer fördert?

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Informationen und Antrag
Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?

intersektorale Gesundheitsnetzwerk:

  • Mindestens 2 Gesundheitssektoren
  • Mindestens 8 hessische Unternehmen/Mitglieder
  • Erbringung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbüchern V, XI oder XII (SGB V, XI oder XII)
Kontakt

Kontaktformular auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Wie wird gefördert?

Zuschuss, maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, 

Mindestförderhöhe 25.000 Euro 

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Eigenanteil notwendig

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

200.000 Euro

Dein Ehrenamt

Was wird gefördert?

Maßnahmen im Zusammenhang mit Digitalisierung und Ehrenamt, sofern ihre Zielwirkung außerhalb der Organisation liegt (zum Beispiel der Aufbau einer Homepage, eines Social-Media-Kanals oder Vergleichbares)
 

Wer fördert?

Land Hessen, vertreten durch die Hessische Staatskanzlei

Informationen und Antrag

Internetseite des Landes Hessen 

Stellen Sie den Antrag online über das Förderportal. Hinweis: Anträge sind nur im Zeitraum zwischen dem 15. Februar und 15. November des jeweiligen Kalenderjahres möglich. Außerhalb dieses Antragszeitraumes ist das Online-Antragsformular nicht aufrufbar.

Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?

Gemeinnützige Organisationen und kommunale Gebietskörperschaften sowie private Initiativen

Kontakt

Telefon: 0611 32 11 4884
E-Mail: FoerdermittelfuerdeinEhrenamt@stk.hessen.de

Wie wird gefördert?

Zuschuss

Bis 5.000 Euro Festgetragsfinanzierung

Ab 5.000 Euro Anteilsfinanzierung

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Eigenanteil notwendig

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

30.000 Euro

Mecklenburg-Vorpommern

Aktuell keine laufenden Förderprogramme identifiziert

Niedersachsen

Digitalbonus.Niedersachsen – innovativ

Was wird gefördert?
  • Investitionsvorhaben in Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen
  • Investitionen in Hardware, Software oder Softwarelizenzen zur Einführung oder Verbesserung der IT- Sicherheit
Wer fördert?

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Informationen und Antrag

Internetseite der NBank

Prüfen Sie Ihre Eignung und stellen Sie anschließend online über das Antragsportal der NBank.

Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freie Berufe

Durchführung der Eignung mittels Fördercheck möglich

Kontakt

Telefon: 0511 30031-9333
E-Mail: beratung@nbank.de

Wie wird gefördert?

Zuschuss, maximal 35 Prozent bei kleinen und bis zu 20 Prozent bei mittleren Unternehmen

Mindestförderhöhe 3.000 Euro

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Eigenanteil notwendig, je nach Unternehmensgröße

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

50.000 Euro

Niedrigschwelliges Innovationsförderprogramm für KMU und Handwerk (nIFP)

Was wird gefördert?
  • Anwendungsnahe niedrigschwellige Innovationsvorhaben als experimentelle Entwicklungen
  • Vorhaben zur Entwicklung und Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen
Wer fördert?

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, kofinanziert von der Europäischen Union

Informationen und Antrag
Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Start-Ups

Weitere: Siehe Produktinformation

Kontakt

Telefon.: 0511 30031-9284
E-Mail:
innovation@nbank.de;
kmu@nbank.de

Wie wird gefördert?

Zuschuss, maximal 35 Prozent bei kleinen Unternehmen, in der Übergangsregion bis zu 45 Prozent

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Eigenanteil notwendig, je nach Unternehmensgröße und Förderzusage

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

100.000 Euro bei förderfähigen Gesamtausgaben von über 200.000 Euro

Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum

Was wird gefördert?
  • Projekte zur Digitalisierung der Organisationsabläufe
  • Implementierung von wichtigen Zukunftstechnologien wie Telepflege und die KI- oder Robotik-unterstützte Gestaltung der pflegerischen Versorgung
Wer fördert?

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Informationen und Antrag
Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?

Ambulante Pflegedienste mit einen Versorgungsvertrag nach § 132 a Absatz 4 Sozialgesetzbuch V (SGB V)

Arbeit überwiegend im ländlichen Raum

Weitere: Siehe Förderrichtlinie

Kontakt

Ansprechpersonen Telefon:

Herr Hohlt: 0541 5845-343
Frau Nikiforova: 0541 5845-345
Frau Git: 0541 5845-275
Frau Bubel: 0541 5845-324
Frau Tepe: 0541 5845-357
E-Mail: Team6SL1@ls.niedersachsen.de

Wie wird gefördert?

Zuschuss, maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Sach- und Personalausgaben

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Eigenanteil notwendig

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

40.000 Euro je Pflegedienst pro Kalenderjahr

RIKA – Qualifizierende Projekte

Was wird gefördert?

Maßnahmen aus einem oder mehreren den folgenden Bereiche:

  • Qualifizierung, Stabilisierung, Coaching
  • Aufstiegsförderung
  • Digitalisierung
  • Handwerk und Technik
  • Gleichstellung und/oder bessere Vereinbarkeit von Beruf & Familie oder
  • Pflege
  • Geflüchtete oder zugewanderte Frauen
  • Alleinerziehende
     
Wer fördert?

Land Niedersachsen in Kooperation mit der NBank, kofinanziert von der Europäischen Union

Informationen und Antrag

Internetseite der NBank

Stellen Sie den Antrag über das Förderportal.

Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?

juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts

Kontakt

Kirsten Borkowski
Telefon: 0511-300319618
E-Mail: kirsten.borkowski@nbank.de

Valerie Linowitzki
Telefon: 0511-300319280
E-Mail: valerie.linowitzki@nbank.de

Wie wird gefördert?

Zuschuss, maximal 40-60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben je nach Gebiet

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Eigenanteil notwendig

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

Unter bestimmten Bedingungen beträgt der förderfähige Gesamtbetrag maximal 200.000 Euro, ansonsten wird eine maximale Höhe nicht angegeben

Nordrhein-Westfalen

Mittelstand innovativ und digital (MID) – Digitalisierung

Was wird gefördert?
  • Drei Varianten der Fördergutscheine für passgenaue Dienstleistungen und Hard-/Software für digitale Prozesse

    1. MID-Digitalisierung,
    2. MID-Analyse und
    3. MID-Innovation

  • MID-Assistent/in: projektbezogene Einstellung eines/einer Hochschulabsolventen/-absolventin
  • MID-Digitale Sicherheit: Analysen, Schulungen und Software für resiliente IT-Sicherheit
Wer fördert?

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Informationen und Antrag
Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Weitere: Siehe Fördervoraussetzungen

Kontakt
Wie wird gefördert?

Zuschuss, maximal 50 Prozent und Mindestförderhöhe von 4.000 Euro (MID-Digitalisierung und Analyse) und 10.000 Euro (MID-Innovation)

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Eigenanteil notwendig

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

MID-Digitalisierung und MID-Analyse: 15.000 Euro

MID-Innovation: 40.000 Euro

NRW.BANK.Invest Zukunft

Was wird gefördert?

Digitalisierung

  • Digitale Produktion, Leistungserbringung und Verfahren
  • Digitale Produkte und Leistungen
  • Digitale Strategie und Organisation

Innovation

  • Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte und Leistungen in das Angebotsprogramm
  • Einführung neuer, technologisch fortschrittlicher (Produktions-/Leistungs-)Verfahren
  • Wesentliche Verbesserung bestehender Produkte/Leistungen und Verfahren
Wer fördert?

NRW.Bank

Informationen und Antrag

Internetseite der NRW Bank

Stellen Sie den Antrag über Ihre Hausbank. Die Beantragung ist ab 19. Mai 2025 möglich.

Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?

KMU, Freie Berufe

Kontakt

Ansprechperson bei der NRW.Bank
Telefon: 0211 91741-4800
E-Mail: info@nrwbank.de

Vorbereitung des Hausbankgesprächs
NRW.Bank.Finanzierungsbegleitung
Telefon: 0211 91741-1033
E-Mail: bcw@nrwbank.de

Wie wird gefördert?

Kredit, bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Vom Finanzierungsanteil abhängig

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

10 Millionen Euro

Interreg Deutschland-Nederland

Was wird gefördert?

PZ1 (Priorität 1): Ein wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa durch die Förderung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels und regionaler IKT-Konnektivität
 

  • SZ 1: Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien Leistungserbringung und Verfahren
  • SZ 3: Steigerung des nachhaltigen Wachstunms und der Wettbewerbsfähigkeit von KMU sowie Schaffung von Arbeitsplätzen in KMU, unter anderem durch produktive Investitionen
Wer fördert?

Interreg Deutschland-Nederland, kofinanziert von der Europäischen Union

Informationen und Antrag
Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
  • Kommunen, Gemeindeverbände, Vereine und andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
  • Grenzübergreifender Charakter des Projekts durch Zusammenarbeit der Projektpartner zweier Länder
Kontakt
Wie wird gefördert?

Zuschuss, maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Eigenanteil notwendig

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

Maximale Förderhöhe abhängig vom

  • Projektbudget und der
  • Anzahl der Projektpartner aus NRW

Interreg Maas-Rhein

Was wird gefördert?

Gesunde Bürgerinnen und Bürger

  • Förderung der Anwendung von Gesundheitsinnovationen
  • Stärkung des Arbeitsmarkts und der Ausbildung im Gesundheitssektor
  • Verbesserung der Zugänglichkeit zu grenzüber-schreitenden Gesundheitsdienstleistungen
     
Wer fördert?

Interreg Maas-Rhein, kofinanziert von der Europäischen Union

Informationen und Antrag

Internetseite von Interreg Maas-Rhein

Das Antragsverfahren erfolgt stufenweise. Der Antrag kann online über das Monitoring-System gestellt werden.

Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
  • Kommunen, Gemeindeverbände, Vereine und andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
  • Grenzüberschreitendes Projekt mit mindestens zwei Partnern aus zwei verschiedenen Mitgliedsstaaten
Kontakt

Übersicht Projektantrag mit “Regionalen Antennten”: Regionale Ansprechpartner

Wie wird gefördert?

Zuschuss, maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Eigenanteil notwendig

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

Maximale Förderhöhe abhängig vom

  • Projektbudget und der
  • Anzahl der Projektpartner aus NRW

Rheinland-Pfalz

BITT-Technologieberatung

Was wird gefördert?
  • Technologieorientierte Beratungen durch freie Beraterinnen und Berater/Beratungsunternehmen oder Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
  • Beratungen zum organisatorischen Aufbau eines betriebsspezifischen Qualitätsmanagementsystems
  • Beratungen zum organisatorischen Aufbau eines betriebsspezifischen Innovationsmanagementsystems
  • Begutachtung von technologieorientierten Fördervorhaben
  • Inanspruchnahme von Informationsvermittlungsstellen/Datenbankrecherchen
Wer fördert?

Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung in Kooperation mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz und der für das antragstellende Unternehmen zuständige Kammer (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer)

Informationen und Antrag
Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Weitere: Siehe Verwaltungsvorschrift

Kontakt

Beratung Wirtschaftsförderung
Telefon: 06131 6172-1333
E-Mail: beratung@isb.rlp.de

Wie wird gefördert?

Zuschuss, maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben 

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Eigenanteil notwendig

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

500 Euro pro Tagewerk

Saarland

Aktuell keine laufenden Förderprogramme identifiziert

Sachsen

Digitalisierungsdarlehen (Digi-D)

Was wird gefördert?
  • Fremdleistungen für Planung, Konzipierung, Vorbereitung und Realisierung
  • Anschaffung notwendiger Hardware und Software
  • die Einführung im Unternehmen, einschließlich Schulung
Wer fördert?

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in Kooperation mit der Sächsischen Aufbaubank-Förderbank (SAB), der Hausbank sowie kofinanziert von der Europäischen Union

Informationen und Antrag

Internetseite der SAB

Stellen Sie den Antrag über das Förderportal der SAB oder bei Ihrer Hausbank.

Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Weitere: Siehe Merkblatt Digitalisierungsdarlehen

Kontakt

Beraterteam der Sächsischen Aufbaubank Sachsen (SAB)

SAB-Servicecenter, nach regionaler Lage

Wie wird gefördert?

Kredit 

Mindestkreditbetrag ab 30.000 Euro

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Vom Finanzierungsanteil abhängig

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

250.000 Euro

Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021 bis 2027

Was wird gefördert?
  • Planung, Konzipierung, Vorbereitung und technische Realisierung
  • Anschaffung Software und notwendiger Hardware
  • Einführung der Lösung einschließlich Schulung

Unterscheidung in

  • Heranführungsprojekte
  • Transformationsprojekte
Wer fördert?

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in Kooperation mit der Sächsischen Aufbaubank-Förderbank (SAB) und kofinanziert von der Europäischen Union

Informationen und Antrag

Stellen Sie den Antrag über das Förderportal der SAB oder bei Ihrer Hausbank.

Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freie Berufe

Weitere: Siehe Infoblatt

Kontakt

Beraterteam der Sächsischen Aufbaubank Sachsen (SAB)

SAB-Servicecenter, nach regionaler Lage

Wie wird gefördert?

Zuschuss, maximal 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben bei Heranführungsprojekten 

Zuschuss, maximal 50 Prozent bei Transformationsprojekten Kleinst- und kleinen Unternehmen,
Zuschuss, maximal 35 Prozent bei Transformationsprojekten mittlerer Unternehmen

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Eigenanteil variiert je nach Art des Projekts

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

Heranführungsprojekte: 10.000 Euro 

Transformationsprojekte: 60.000 Euro bei Transformationsprojekten von Kleinst- und kleinen Unternehmen, 100.000 Euro bei Transformationsprojekten von mittleren Unternehmen

Sachsen-Anhalt

IB-Digitalisierungsdarlehen

Was wird gefördert?
  • Finanzierung von Personalkosten oder
  • Projektausgaben im Zusammenhang mit der Digitalisierung
Wer fördert?

Investitionsbank Sachsen-Anhalt als zentrales Förderinstitut für das Land Sachsen-Anhalt

Informationen und Antrag
Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freie Berufe

Weitere: Siehe Vergabegrundsätze

Kontakt

Telefon: 0800 56 007 57

Kontaktformular auf der Internetseite der IB

Wie wird gefördert?

Kredit 

Mindestkreditbetrag ab 10.000 Euro

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Vom Finanzierungsanteil abhängig

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

1,5 Millionen Euro

IB Digital Innovation

Was wird gefördert?

Investive Digitalisierungsvorhaben:

  • Digitalisierung unternehmensinterner Abläufe und Services,
  • auf Außenwirkung bezogene digitale Vorgänge, Marketing- und Vertriebsstrategien sowie
  • die Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit
Wer fördert?

Investitionsbank Sachsen-Anhalt als zentrales Förderinstitut für das Land Sachsen-Anhalt und kofinanziert von der Europäischen Union

Informationen und Antrag
Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?

KMU

Kontakt

Vorauswahl, Antragstellung und Bewilligung
Telefon: 0800 56 007 57

Auszahlung
Tel.: 0391 28987-1124
E-Mail: carolin.bandermann@ib-lsa.de

Wie wird gefördert?

Zuschuss, maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben

Mindestförderhöhe ab 3.000 Euro

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Eigenanteil notwendig

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

70.000 Euro für Digitalisierungsvorhaben

6.000 Euro für Beratungsleistungen

Sachsen-Anhalt Digital

Was wird gefördert?

1. Digitalisierungsprojekte, die

  • zur digitalen Souveränität und zum Datenschutz beitragen
  • die Gleichstellung aller Geschlechter stärken und Barrieren im digitalen Raum abbauen
  • einen Beitrag zu digital-ethischen Fragestellungen liefern
  • die Verbreitung und Nutzung von Open Data und Open Source stärken
  • zur Modernisierung von IT-Fachverfahren oder des Föderalen Informationsmanagements beitragen
  • Kommunen und Landkreise im Bereich Smart City und Smart Region voranbringen
  • das Zusammenspiel von Wirtschaft und Wissenschaft befördern
  • soziale Beratungsangebote digital unterstützen
  • Bildungsmaßnahmen mit Blick auf digitalen Kompetenzgewinn einführen und stärken
  • nachnutzbare digitale Lösungen im Bereich Sport und Kultur entwickeln oder
  • künstliche Intelligenz nutzen

2. Schaffung von Co-Working Spaces, die Erstausstattung, Vorhaben der Vernetzung von Co-Working Spaces (digitale Konnektivität)

3. Digitale Daseinsvorsorge zur Erhaltung der Lebensqualität und Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse im ländlichen Raum

Wer fördert?

Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales

Informationen und Antrag
Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Städte, Gemeinden, Zweckverbände)
  • juristische Personen des privaten Rechts (Vereine, Unternehmen)
  • Unternehmen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung
Kontakt

Ministerium für Infrastruktur und Digitales
des Landes Sachsen-​Anhalt

Referat 45 Digitalstrategie
Telefon: 0391 567 7129
E-Mail: digitales-mid@sachsen-anhalt.de
 

Wie wird gefördert?

Zuschuss, maximal 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben

Mindestförderhöhe 5.000 Euro

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Eigenanteil notwendig

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

120.000 Euro

Innovationsregion für die digitale Transformation von Pflege und Gesundheitsversorgung (TPG)

Was wird gefördert?

Digitalisierte Gesundheitsversorgung zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit und zur Autonomieförderung bei Pflegebedürftigkeit mit einem der technologischen Schwerpunkte:

  • digitale assistive Technologien und Robotik
  • Telepflege
  • XR-Metaverse Pflege
  • Internet-of-Care-Things
  • Vernetzte Mobilität

Und der Zuordnung zu einem oder mehreren Forschungsfeldern:

  • Erhalt von Autonomie und Prävention von Pflegebedürftigkeit
  • Intersektorale Versorgungsmodelle
  • Teilhabeförderung und Automatisierung
  • KI-unterstützte Entscheidungshilfe
  • Digital Health Education
Wer fördert?

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) und das Land Sachsen-Anhalt, sowie die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Informationen und Antrag
Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
  • Universitäten und (Fach-)Hochschulen
  • außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Einrichtungen der Pflege sowie des Gesundheits- und Sozialwesens
  • Gebietskörperschaften
  • gemeinnützige Organisationen sowie
  • sonstige Einrichtungen, wie z. B. Wohnungsbaugenossenschaften, Stiftungen, Vereine und Verbände
     
Kontakt

Telefon: 0345 557 6500
E-Mail: Info@tpg-health.de

 

Wie wird gefördert?

Zuschuss, maximale Höhe richtet sich nach der beantragenden Institution

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Eigenanteil notwendig je nach beantragender Institution

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

400.000 Euro pro Jahr und Einzel- oder Verbundvorhaben

Schleswig-Holstein

Sondervermögen zur Förderung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz Schleswig-Holstein (Sondervermögen KI SH)

Was wird gefördert?
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz
  • Förderung des Wissens über Künstliche Intelligenz und deren Akzeptanz
  • Schaffung infrastruktureller Voraussetzungen für die Verfügbarkeit von geschützten Datenplattformen zu Übungs-, Lern- und Forschungszwecken
  • Steigerung der Attraktivität Schleswig-Holsteins für Fachkräfte und Unternehmensgründungen, insbesondere für Künstliche Intelligenz
  • Förderung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung
Wer fördert?

Land Schleswig-Holstein in Kooperation mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein

Informationen und Antrag

Stellen Sie Ihren Antrag mit dem Vordruck.

Internetseite des Landes Schleswig-Holstein. 

Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut. Reichen Sie zunächst eine Projektskizze ein. Diese senden Sie an: Digitaler.Wandel@stk.landsh.de

Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?

Öffentliche Einrichtungen,
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
Start-Ups

Kontakt

Telefon0 431 988-1956
E-Mail: joerg.nickel@stk.landsh.de

Wie wird gefördert?

Zuschuss 

  • für öffentliche Einrichtungen und Start-Ups maximal 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben
  • für sonstige private Unternehmen maximal 50 Prozent
Ist ein Eigenanteil notwendig?

Eigenanteil notwendig, je nach Art des Unternehmens und Höhe der Zuwendung

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

Nicht angegeben

Förderung innovativer Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU)

Was wird gefördert?

Module Beratung und Umsetzung

Modul 1 Beratung: Vorhaben zur

  • Verbesserung der IT-Sicherheit oder
  • Verbesserung digitaler Geschäftsmodelle oder
  • Digitalisierung von Prozessen oder
  • Digitalisierung von Produkten und Verfahren

Modul 2 Umsetzung

  • Hard- und Software
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit Anschaffungen von Hard- oder Software
  • Qualifizierungsmaßnahmen
  • Pauschalsatz Personalkosten
     
Wer fördert?

Land Schleswig-Holstein, vertreten durch die WTSH Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH, kofinanziert durch die Europäische Union

Informationen und Antrag
Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Kontakt

Anja Habereder
Telefon: 0 431 66 66 6 - 866
E-Mail: habereder@wtsh.de

Lena Lietz
Telefon: 0 431 66 66 6 - 894
E-Mail: lietz@wtsh.de
 

Wie wird gefördert?

Zuschuss, maximal 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Eigenanteil notwendig

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
  • Modul 1: 20.000 Euro
  • Modul 2: 200.000 Euro

Thüringen

Aktuell keine laufenden Förderprogramme identifiziert

Weitere Themen zu Finanzierung und Förderung

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  • Förderungen auf Bundesebene