Förderungen auf Landesebene
Sie wollen in digitale Technologien investieren, sich zu Digitalisierung beraten lassen oder digitale Innovationen in Ihrer Einrichtung erproben? Hier finden Sie Fördermöglichkeiten für die einzelnen Bundesländer. Die Übersicht wird regelmäßig aktualisiert. Dies ist der Stand von April 2025.
Hinweis: Die abgebildeten Informationen zu den konkreten Fördermöglichkeiten sind der jeweiligen Webseite entnommen. Für weitere Details wenden Sie sich bitte an den genannten Kontakt.
Förderungen der Länder
Baden-Württemberg
Digitalisierungsprämie PLUS (Zuschussvariante)
- Was wird gefördert?
-
Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie künstliche-Intelligenz-Anwendungen
- Wer fördert?
-
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus in Kooperation mit der L-Bank
- Informationen und Antrag
-
Internetseite der L-Bank
Stellen Sie den Antrag online über das Förderportal der L-Bank.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freie Berufe
Weitere:
siehe Merkblatt - Kontakt
-
Telefon: 0721 150 3020
E-Mail: digitalisierungspraemieplus@l-bank.de - Wie wird gefördert?
-
Zuschuss bis 3.000 Euro
Mindestförderhöhe 5.000 Euro
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
15.000 Euro
Digitalisierungsprämie PLUS (Darlehensvariante)
- Was wird gefördert?
-
Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie künstliche-Intelligenz-Anwendungen
- Wer fördert?
-
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus in Kooperation mit der L-Bank
- Informationen und Antrag
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freie Berufe
Weitere:
siehe Merk- und Infoblatt - Kontakt
-
Telefon: 0711 122 2345
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@l-bank.de - Wie wird gefördert?
-
Kredit mit Tilgungszuschuss zur Milderung der Rückzahlung
Mindestkreditbetrag 15.000 Euro
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Vom Finanzierungsanteil abhängig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
100.000 Euro
Innovationsfinanzierung 4.0
- Was wird gefördert?
-
Vorhaben zur Digitalisierung von Produktionsprozessen und von Produkten, die Entwicklung und Implementierung von Strategien und Konzepten zur Digitalisierung sowie alle mit der Digitalisierung verbundenen Weiterbildungsmaßnahmen
- Wer fördert?
-
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus in Kooperation mit der L-Bank
- Informationen und Antrag
-
Stellen Sie den Antrag online über Ihre Hausbank.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freie Berufe, Neugründungen und große Unternehmen
Weitere:
siehe Merk- und Infoblatt - Kontakt
-
Telefon: 0711 122-0
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@l-bank.de - Wie wird gefördert?
-
Kredit mit Tilgungszuschuss zur Milderung der Rückzahlung
Mindestkreditbetrag 10.000 Euro
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Vom Finanzierungsanteil abhängig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
5 Millionen/25 Millionen Euro nach Unternehmensgröße
Bayern
Innovationskredit 4.0: Förderprogramm der bayerischen Förderbank LfA
- Was wird gefördert?
-
Innovations- und Digitalisierungsvorhaben
innovative Unternehmen - Wer fördert?
-
LfA
Förderbank Bayern - Informationen und Antrag
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Small Mid-Caps (Unternehmen mit max. 500 MA und max. 500 Millionen Euro Jahresumsatz)
- Kontakt
-
Telefon: 089 21 24 - 10 00
E-Mail: info@lfa.de - Wie wird gefördert?
-
Kredit
Mindestkreditbetrag von 25.000 Euro
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Vom Finanzierungsanteil abhängig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
7,5 Millionen Euro
Förderrichtlinie Pflege – WoLeRaF 3: Förderung von innovativen und modellhaften Einzelprojekten
- Was wird gefördert?
-
Innovative und modellhafte Einzelprojekte zur Verbesserung der Qualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege
- Wer fördert?
-
Freistaat Bayern
- Informationen und Antrag
-
Internetseite des Bayerischen Landesamts für Pflege
Stellen Sie den Antrag über das Formular.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Träger von Pflegeeinrichtungen, ambulant betreute Wohngemeinschaften im Sinne des Art. 2 Abs. 3 Satz 3 des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG)
- Kontakt
-
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Referat 43
Telefon:
089 95414-2995
089 95414-2244
E-Mail: referat43@stmgp.bayern.de;
Einzelprojekte@stmgp.bayern.de - Wie wird gefördert?
-
Zuschuss, max. 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
100.000 Euro
Berlin
Berlin Innovativ PLUS
- Was wird gefördert?
-
Digitalisierungsvorhaben:
- Erweiterung/Umgestaltung von Geschäftsmodellen
- Einführung/Verbesserung im Lieferkettenmanagement
- Verbesserung von Produkten/Dienstleistungen
- Kundenbeziehungsmanagement
- Geschäftsentwicklung und Kundenakquise
- Datensicherheit
- Integration von Schlüsseltechnologien
- Schulung neuer oder bestehender Mitarbeitenden
- Wer fördert?
-
Investitionsbank Berlin, kofinanziert von der Europäischen Union
- Informationen und Antrag
-
Internetseite der Investitionsbank Berlin
Stellen Sie den Antrag online über Ihre Hausbank.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Startups, Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kleinere Mid-Caps (mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern), Freie Berufe
Weitere:
siehe Merkblatt - Kontakt
-
Kundenhotline
Telefon: 030 2125 4747 - Wie wird gefördert?
-
Kredit, bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bzw. der Betriebsmittel
Mindestkreditbetrag 100.000 Euro
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Vom Finanzierungsanteil abhängig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
3 Millionen Euro
Brandenburg
BIG-Digital
- Was wird gefördert?
-
Digitalisierungsprojekte und Beratungen zu Digitalisierungspotenzialen, sowie Schulung der Mitarbeitenden:
- Beratung
- Implementierung
- Schulung
- Wer fördert?
-
Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MWAEK)
- Informationen und Antrag
-
Internetseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg
Stellen Sie den Antrag online über das Antragsportal.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Voraussetzung für die Förderung ist ein Erstgespräch – siehe Spalte Ansprechpersonen
- Kontakt
-
Kundenberaterinnen und Kundenberater der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Telefon: 0331 660-2211Termin Erstberatung
Telefon: 0331 73061-0
E-Mail: info@wfbb.de - Wie wird gefördert?
-
Zuschuss, maximal 50 Prozent
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
Beratung: 50.000 Euro,
Implementierung: 250.000 Euro,
Schulung: 50.000 Euro
Bremen
Digitaler Mittelstand
- Was wird gefördert?
-
Ausgaben für Digitalisierung:
- Verbesserung von Arbeits- und Produktionsprozessen und –verfahren
- Verbesserung der Informationssicherheit
- Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte beim Umgang mit digitalen Technologien
- Wer fördert?
-
BAB - Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven
- Informationen und Antrag
-
Internetseite der BAB Förderbank
Stellen Sie den Antrag online über das Antragsportal.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freie Berufe, Soloselbstständige
Weitere: siehe Richtlinie
- Kontakt
-
Ansprechperson der BAB
Telefon: 0421 96 00-40
E-Mail: mail@bab-bremen.de - Wie wird gefördert?
-
Zuschuss
Mindestförderhöhe 1.000 Euro
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
17.000 Euro
Hamburg
Aktuell keine laufenden Förderprogramme identifiziert
Hessen
DIGI-Zuschuss
- Was wird gefördert?
-
Unterstützung der digitalen Transformation bei
- Produktions- und Arbeitsprozessen und
- der Verbesserung der IT-Sicherheit
- Wer fördert?
-
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), u. a. Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
- Informationen und Antrag
-
Bitte beachten Sie, dass es einen Bewerbungszeitraum gibt.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freie Berufe
Weitere: Siehe Merkblatt
- Kontakt
-
Ansprechperson der WiBank
Telefon: 069 9132-7474
E-Mail: Digi-Zuschuss@wibank.deKontaktformular auf der Internetseite der WiBank
- Wie wird gefördert?
-
Zuschuss,
ab 4.000 Euro und bis 50.000 Euro
maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Sachausgaben
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
10.000 Euro
DIGI-Beratung
- Was wird gefördert?
-
Themenschwerpunkte:
- Digitale Geschäftsmodelle
- Digitalisierung der Prozesslandschaft
- Digitalisierung des Marketings
- Gewährleistung der IT-Sicherheit
- Wer fördert?
-
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum in Kooperation mit Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- Informationen und Antrag
-
- Richtlinie des Landes Hessen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung (bezieht sich auf alle Förderbereiche des Bundeslandes)
Stellen Sie eine Anfrage über das entsprechende Formular.
- Anfrage für eine Unternehmensberatung
- Anfrage für eine Vorgründungsberatung
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freie Berufe, Start-Ups
Weitere: Siehe Richtlinie
Vor der Beratung wird geprüft, ob auch Bundesförderung oder Beratung über die Handwerkskammern genutzt werden können.
- Kontakt
- Wie wird gefördert?
-
Zuschuss
abhängig vom Beratungsthema 50 Prozent, 75 Prozent oder 90 Prozent der zuwendungsfähigen Tagewerke - Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
maximal 15 Tagewerke pro Kalenderjahr
Förderung telemedizinischer intersektoraler Gesundheitsnetzwerke
- Was wird gefördert?
-
Sachausgaben
- für Hard- und Software
- für konkret zu benennende digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und
- Implementierungen zur digitalen Vernetzung und Kommunikation
- Personalausgaben
- Gemeinkosten
- Wer fördert?
-
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
- Informationen und Antrag
-
Internetseite des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Stellen Sie den Antrag über das Formular.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
intersektorale Gesundheitsnetzwerk:
- Mindestens 2 Gesundheitssektoren
- Mindestens 8 hessische Unternehmen/Mitglieder
- Erbringung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbüchern V, XI oder XII (SGB V, XI oder XII)
Weitere: Siehe Richtlinie
- Kontakt
-
Kontaktformular auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.
- Wie wird gefördert?
-
Zuschuss, 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
Mindestförderhöhe 25.000 Euro
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
200.000 Euro
Ehrenamt digitalisiert
- Was wird gefördert?
-
Digitalisierungsvorhaben mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen, insbesondere Digitalisierung der internen Verwaltung
- Wer fördert?
-
Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation
- Informationen und Antrag
-
Internetseite des Hessischen Ministeriums für Digitalisierung und Innovation
Anträge können nur im Rahmen einer Förderrunde gestellt werden. Stellen Sie den Antrag über das Formular.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Gemeinnützige Organisationen
Weitere: Siehe Förderrichtlinie
- Kontakt
-
Telefon: 0611 32 11 4884
E-Mail: gesellschaft@digitales.hessen.de - Wie wird gefördert?
-
Zuschuss, bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben
Mindestförderhöhe 5.000 Euro
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
15.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Aktuell keine laufenden Förderprogramme identifiziert
Niedersachsen
Digitalbonus.Niedersachsen – innovativ
- Was wird gefördert?
-
- Investitionsvorhaben in Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen
- Investitionen in Hardware, Software oder Softwarelizenzen zur Einführung oder Verbesserung der IT- Sicherheit
- Wer fördert?
-
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
- Informationen und Antrag
-
Prüfen Sie Ihre Eignung und stellen Sie anschließend online über das Antragsportal der NBank.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freie Berufe
Durchführung der Eignung mittels Fördercheck möglich
- Kontakt
-
Telefon: 0511 30031-9333
E-Mail: beratung@nbank.de - Wie wird gefördert?
-
Zuschuss bis zu 35 Prozent bei kleinen und bis zu 20 Prozent bei mittleren Unternehmen
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig, je nach Unternehmensgröße
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
50.000 Euro
Niedrigschwelliges Innovationsförderprogramm für KMU und Handwerk (nIFP)
- Was wird gefördert?
-
- Anwendungsnahe niedrigschwellige Innovationsvorhaben als experimentelle Entwicklungen
- Vorhaben zur Entwicklung und Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen
- Wer fördert?
-
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, kofinanziert von der Europäischen Union
- Informationen und Antrag
-
Stellen Sie den Antrag online über das Antragsportal der NBank.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Start-Ups
Weitere: Siehe Produktinformation
- Kontakt
-
Telefon.: 0511 30031-9284
E-Mail:
innovation@nbank.de;
kmu@nbank.de - Wie wird gefördert?
-
Zuschuss bis zu 35 Prozent bei kleinen Unternehmen in der Übergangsregion bis zu 45 Prozent
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig, je nach Unternehmensgröße und Förderzusage
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
100.000 Euro bei förderfähigen Gesamtausgaben von über 200.000 Euro
Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum
- Was wird gefördert?
-
- Projekte zur Digitalisierung der Organisationsabläufe
- Implementierung von wichtigen Zukunftstechnologien wie Telepflege und die KI- oder Robotik-unterstützte Gestaltung der pflegerischen Versorgung
- Wer fördert?
-
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Informationen und Antrag
-
Internetseite des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie
Stellen Sie den Antrag mit Angabe der Pflegestandorte.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Ambulante Pflegedienste mit einen Versorgungsvertrag nach § 132 a Absatz 4 Sozialgesetzbuch V (SGB V)
Arbeit überwiegend im ländlichen Raum
Weitere: Siehe Förderrichtlinie
- Kontakt
-
Ansprechpersonen Telefon:
Herr Hohlt: 0541 5845-343
Frau Nikiforova: 0541 5845-345
Frau Git: 0541 5845-275
Frau Bubel: 0541 5845-324
Frau Tepe: 0541 5845-357
E-Mail: Team6SL1@ls.niedersachsen.de - Wie wird gefördert?
-
Zuschuss zu max. 90 Prozent der zuwendungsfähigen Sach- und Personalausgaben
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
40.000 Euro je Pflegedienst pro Kalenderjahr
Nordrhein-Westfalen
Mittelstand innovativ und digital (MID) – Digitalisierung
- Was wird gefördert?
-
Drei Varianten der Fördergutscheine für passgenaue Dienstleistungen und Hard-/Software für digitale Prozesse
1. MID-Digitalisierung,
2. MID-Analyse und
3. MID-Innovation- MID-Assistent/in: projektbezogene Einstellung eines/einer Hochschulabsolventen/-absolventin
- MID-Digitale Sicherheit: Analysen, Schulungen und Software für resiliente IT-Sicherheit
- Wer fördert?
-
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
- Informationen und Antrag
-
Internetseite des Programms Mittelstand Innovativ & Digital
Stellen Sie Ihren Antrag online über das Antragsportal.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Weitere: Siehe Fördervoraussetzungen
- Kontakt
-
E-Mail: ptj-mid@fz-juelich.de
- Wie wird gefördert?
-
Zuschuss, 50 Prozent und Mindestförderhöhe von 4.000 Euro (MID-Digitalisierung und Analyse) und 10.000 Euro (MID-Innovation)
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
MID-Digitalisierung und MID-Analyse: 15.000 Euro
MID-Innovation: 40.000 Euro
NRW.BANK.Invest Zukunft
- Was wird gefördert?
-
Digitalisierung
- Digitale Produktion, Leistungserbringung und Verfahren
- Digitale Produkte und Leistungen
- Digitale Strategie und Organisation
Innovation
- Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte und Leistungen in das Angebotsprogramm
- Einführung neuer, technologisch fortschrittlicher (Produktions-/Leistungs-)Verfahren
- Wesentliche Verbesserung bestehender Produkte/Leistungen und Verfahren
- Wer fördert?
-
NRW.Bank
- Informationen und Antrag
-
Stellen Sie den Antrag über Ihre Hausbank. Die Beantragung ist ab 19. Mai 2025 möglich.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
KMU, Freie Berufe
- Kontakt
-
Ansprechperson bei der NRW.Bank
Telefon: 0211 91741-4800
E-Mail: info@nrwbank.deVorbereitung des Hausbankgesprächs
NRW.Bank.Finanzierungsbegleitung
Telefon: 0211 91741-1033
E-Mail: bcw@nrwbank.de - Wie wird gefördert?
-
Kredit, bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Vom Finanzierungsanteil abhängig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
10 Millionen Euro
Rheinland-Pfalz
BITT-Technologieberatung
- Was wird gefördert?
-
- Technologieorientierte Beratungen durch freie Beraterinnen und Berater/Beratungsunternehmen oder Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
- Beratungen zum organisatorischen Aufbau eines betriebsspezifischen Qualitätsmanagementsystems
- Beratungen zum organisatorischen Aufbau eines betriebsspezifischen Innovationsmanagementsystems
- Begutachtung von technologieorientierten Fördervorhaben
- Inanspruchnahme von Informationsvermittlungsstellen/Datenbankrecherchen
- Wer fördert?
-
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung in Kooperation mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz und der für das antragstellende Unternehmen zuständige Kammer (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer)
- Informationen und Antrag
-
Internetseite der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
Stellen Sie den Antrag online bei der zuständigen Kammer.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Weitere: Siehe Verwaltungsvorschrift
- Kontakt
-
Beratung Wirtschaftsförderung
Telefon: 06131 6172-1333
E-Mail: beratung@isb.rlp.de - Wie wird gefördert?
-
Zuschuss, maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
500 Euro pro Tagewerk
Saarland
Aktuell keine laufenden Förderprogramme identifiziert
Sachsen
Digitalisierungsdarlehen (Digi-D)
- Was wird gefördert?
-
- Fremdleistungen für Planung, Konzipierung, Vorbereitung und Realisierung
- Anschaffung notwendiger Hardware und Software
- die Einführung im Unternehmen, einschließlich Schulung
- Wer fördert?
-
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in Kooperation mit der Sächsischen Aufbaubank-Förderbank (SAB), der Hausbank sowie kofinanziert von der Europäischen Union
- Informationen und Antrag
-
Stellen Sie den Antrag über das Förderportal der SAB oder bei Ihrer Hausbank.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Weitere: Siehe Merkblatt Digitalisierungsdarlehen
- Kontakt
-
Beraterteam der Sächsischen Aufbaubank Sachsen (SAB)
SAB-Servicecenter, nach regionaler Lage
- Wie wird gefördert?
-
Kredit
Mindestkreditbetrag ab 30.000 Euro
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Vom Finanzierungsanteil abhängig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
250.000 Euro
Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021 bis 2027
- Was wird gefördert?
-
- Planung, Konzipierung, Vorbereitung und technische Realisierung
- Anschaffung Software und notwendiger Hardware
- Einführung der Lösung einschließlich Schulung
Unterscheidung in
- Heranführungsprojekte
- Transformationsprojekte
- Wer fördert?
-
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in Kooperation mit der Sächsischen Aufbaubank-Förderbank (SAB) und kofinanziert von der Europäischen Union
- Informationen und Antrag
-
Stellen Sie den Antrag über das Förderportal der SAB oder bei Ihrer Hausbank.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freie Berufe
Weitere: Siehe Infoblatt
- Kontakt
-
Beraterteam der Sächsischen Aufbaubank Sachsen (SAB)
SAB-Servicecenter, nach regionaler Lage
- Wie wird gefördert?
-
Zuschuss, bis 60 Prozent förderfähigen Ausgaben bei Heranführungsprojekten
Zuschuss bis 50 Prozent bei Transformationsprojekten Kleinst- und kleinen Unternehmen,
Zuschuss bis 35 Prozent bei Transformationsprojekten mittlerer Unternehmen - Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil variiert je nach Art des Projekts
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
Heranführungsprojekte: 10.000 Euro
Transformationsprojekte: 60.000 Euro bei Transformationsprojekten von Kleinst- und kleinen Unternehmen, 100.000 Euro bei Transformationsprojekten von mittleren Unternehmen
Beratungsförderung - Betriebsberatung
- Was wird gefördert?
-
Unterstützung bei:
- Qualitätssicherungsverfahren - der Inanspruchnahme von professionellen Beratungsleistungen
- Direktverfahren - der Erlangung eines unmittelbaren Zertifikats im Zusammenhang mit der Maßnahme - Direktverfahren
- Wer fördert?
-
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
- Informationen und Antrag
-
Stellen Sie den Antrag über das Förderportal der SAB oder bei Ihrer Hausbank. Vorab ist eine Registrierung erforderlich.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Kontakt
-
Beraterteam der Sächsischen Aufbaubank Sachsen (SAB)
SAB-Servicecenter, nach regionaler Lage
- Wie wird gefördert?
-
Zuschusshöhe je nach Verfahren:
- Bis zu 50 Prozent beim Qualitätssicherungsverfahren
- Bis zu 40 Prozent bei Direktverfahren
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil variiert je nach Verfahren und Unternehmensgröße
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
Qualitätssicherungsverfahren: 920 Euro pro Tagewerk,
Direktverfahren: 800 Euro pro Tagewerk, 8.000 Euro pro Zertifikat
Sachsen-Anhalt
IB-Digitalisierungsdarlehen
- Was wird gefördert?
-
- Finanzierung von Personalkosten oder
- Projektausgaben im Zusammenhang mit der Digitalisierung
- Wer fördert?
-
Investitionsbank Sachsen-Anhalt als zentrales Förderinstitut für das Land Sachsen-Anhalt
- Informationen und Antrag
-
Internetseite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
Stellen Sie den Antrag über Ihre Hausbank.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freie Berufe
Weitere: Siehe Vergabegrundsätze
- Kontakt
-
Telefon: 0800 56 007 57
Kontaktformular auf der Internetseite der IB
- Wie wird gefördert?
-
Kredit
Mindestkreditbetrag ab 10.000 Euro
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Vom Finanzierungsanteil abhängig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
1,5 Millionen Euro
IB Digital Innovation
- Was wird gefördert?
-
Investive Digitalisierungsvorhaben:
- Digitalisierung unternehmensinterner Abläufe und Services,
- auf Außenwirkung bezogene digitale Vorgänge, Marketing- und Vertriebsstrategien sowie
- die Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit
- Wer fördert?
-
Investitionsbank Sachsen-Anhalt als zentrales Förderinstitut für das Land Sachsen-Anhalt und kofinanziert von der Europäischen Union
- Informationen und Antrag
-
Internetseite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Der Antrag erfolgt im Rahmen einer Bewerbungsrunde.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
KMU
- Kontakt
-
Vorauswahl, Antragstellung und Bewilligung
Telefon: 0800 56 007 57Auszahlung
Tel.: 0391 28987-1124
E-Mail: carolin.bandermann@ib-lsa.de - Wie wird gefördert?
-
Zuschuss, bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben
Mindestförderhöhe ab 3.000 Euro
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
70.000 Euro für Digitalisierungsvorhaben
6.000 Euro für Beratungsleistungen
BEQISA - "Miteinander - für ein lebenswertes Quartier“
- Was wird gefördert?
-
- Maßnahmen zum kompetenten Umgang mit digitalen Technologien
- Unterstützung technischer Assistenzsysteme für ein gutes Leben im Alter
- Digitalisierung in zentralen Lebensbereichen älterer Menschen
- Wer fördert?
-
Ministerium für Arbeit, Soziales Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
- Informationen und Antrag
-
Internetseite der Beratungsstelle zur kommunalen Quartiersentwicklung in Sachsen-Anhalt (BEQISA)
Der Antrag wird im Rahmen eines Förderaufrufs gestellt. Anträge für 2026 können bis zum 19.09.2025 eingereicht werden.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
natürliche und juristische Personen
- Kontakt
-
Uwe Witczak
Telefon: 0391 886 46 15
E-Mail: u.witczak@beqisa.de - Wie wird gefördert?
-
Zuschuss, bis zu 95 Prozent der förderfähigen Ausgaben
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
20.000 Euro
Schleswig-Holstein
Thüringen
Aktuell keine laufenden Förderprogramme identifiziert