Förderungen auf Landesebene
Sie wollen in digitale Technologien investieren, sich zu Digitalisierung beraten lassen oder digitale Innovationen in Ihrer Einrichtung erproben? Hier finden Sie Fördermöglichkeiten für die einzelnen Bundesländer. Die Übersicht wird regelmäßig aktualisiert. Dies ist der Stand von Oktober 2025.
Hinweis: Die abgebildeten Informationen zu den konkreten Fördermöglichkeiten sind der jeweiligen Webseite entnommen. Für weitere Details wenden Sie sich bitte an den genannten Kontakt.
Förderungen der Länder
Baden-Württemberg
Digitalisierungsfinanzierung
- Was wird gefördert?
-
Förderstufe 1: Basisdigitalisierung
Förderstufe 2: LevelUp-Digitalisierung
Förderstufe 3: HighEnd-Digitalisierung - Wer fördert?
-
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus in Kooperation mit der L-Bank
- Informationen und Antrag
-
Stellen Sie den Antrag online bei Ihrer Hausbank.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), mittelständische Unternehmen, Freie Berufe
- Kontakt
-
Telefon: 0711 122-2345
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@l-bank.de - Wie wird gefördert?
-
Kredit mit Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss zur Milderung der Rückzahlung
Mindestkreditbetrag
25.000 Euro
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Vom Finanzierungsanteil abhängig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
5 Millionen / 25 Millionen Euro
nach Unternehmensgröße
Innovationsfinanzierung
- Was wird gefördert?
-
Förderstufe 1: Basisdigitalisierung
Förderstufe 2: LevelUp-Digitalisierung
Förderstufe 3: HighEnd-Digitalisierung - Wer fördert?
-
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus in Kooperation mit der L-Bank
- Informationen und Antrag
-
Stellen Sie den Antrag online bei Ihrer Hausbank.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), mittelständische Unternehmen, Freie Berufe, Neugründungen
- Kontakt
-
Telefon: 0711 122-2345
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@l-bank.de - Wie wird gefördert?
-
Kredit mit Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss zur Milderung der Rückzahlung
Mindestkreditbetrag
10.000 Euro
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Vom Finanzierungsanteil abhängig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
5 Millionen / 25 Millionen Euro
nach Unternehmensgröße
Bayern
Innovationskredit 4.0: Förderprogramm der bayerischen Förderbank LfA
- Was wird gefördert?
-
Innovations- und Digitalisierungsvorhaben
innovative Unternehmen - Wer fördert?
-
LfA
Förderbank Bayern - Informationen und Antrag
-
Stellen Sie den Antrag über Ihre Hausbank.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Small Mid-Caps (Unternehmen mit maximal 500 Mitarbeitenden und maximal 500 Millionen Euro Jahresumsatz)
- Kontakt
-
Telefon: 089 21 24 - 10 00
E-Mail: info@lfa.de - Wie wird gefördert?
-
Kredit
Mindestkreditbetrag von 25.000 Euro
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Vom Finanzierungsanteil abhängig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
7,5 Millionen Euro
Förderrichtlinie Pflege – WoLeRaF 3: Förderung von innovativen und modellhaften Einzelprojekten
- Was wird gefördert?
-
Innovative und modellhafte Einzelprojekte zur Verbesserung der Qualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege
- Wer fördert?
-
Freistaat Bayern
- Informationen und Antrag
-
Internetseite des Bayerischen Landesamts für Pflege
Stellen Sie den Antrag über das Formular.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Träger von Pflegeeinrichtungen, ambulant betreute Wohngemeinschaften im Sinne des Art. 2 Abs. 3 Satz 3 des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG)
- Kontakt
-
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Referat 43
Telefon:
089 95414-2995
089 95414-2244
E-Mail: referat43@stmgp.bayern.de;
Einzelprojekte@stmgp.bayern.de - Wie wird gefördert?
-
Zuschuss, maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
100.000 Euro
Förderrichtlinie für digitale, innovative Gesundheits- und Pflegeprojekte (Gesundheits- und Pflegedigitalisierungsrichtlinie – BayDiGuP)
- Was wird gefördert?
-
3 Förderlinien:
• 1: E-Health und E-Care
• 2: Maßnahmen im Bereich der Nutz-barmachung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten
• 3: Pilotprojekte für innovative Lösungen mit Bezug zur Digitalisierung in Ge-sundheit, Pflege und Prävention
- Wer fördert?
-
Freistaat Bayern
- Informationen und Antrag
-
Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention
Der Antrag ist nach Förderaufruf möglich und kann schriftlich oder online eingereicht werden.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Natürliche und juristische Personen, Verbundvorhaben
- Kontakt
-
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Telefon:
089 95414-0
E-Mail: poststelle@stmgp.bayern.de - Wie wird gefördert?
-
Zuschuss, maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
abhängig von weitergehenden, anzuwendenden EU-Beihilfevorschriften
100% WLAN-Strategie - Komplementärförderung zur Beschleunigung der Digitalisierung in stationären und ambulanten Einrichtungen nach § 8 Abs. 8 SGB XI
- Was wird gefördert?
-
Anschaffung digitaler oder technischer Ausrüstung
- Wer fördert?
-
Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Pflege
- Informationen und Antrag
-
Internetseite des Bayerischen Landesamts für Pflege
Komplementärförderung zu §8 Absatz 8 SGBXI
Stellen Sie den Antrag schriftlich oder online:
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Pflegeeinrichtungen nach § 71 SGB XI
- Kontakt
-
Bayerisches Landesamt für Pflege
Telefon: 0 9621/9669-0
E-Mail: digitale-versorgung@lfp.bayern.de - Wie wird gefördert?
-
Zuschuss, maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
12.000 Euro
Berlin
Berlin Innovativ PLUS
- Was wird gefördert?
-
Digitalisierungsvorhaben:
- Erweiterung/Umgestaltung von Geschäftsmodellen
- Einführung/Verbesserung im Lieferkettenmanagement
- Verbesserung von Produkten/Dienstleistungen
- Kundenbeziehungsmanagement
- Geschäftsentwicklung und Kundenakquise
- Datensicherheit
- Integration von Schlüsseltechnologien
- Schulung neuer oder bestehender Mitarbeitender
- Wer fördert?
-
Investitionsbank Berlin, kofinanziert von der Europäischen Union
- Informationen und Antrag
-
Internetseite der Investitionsbank Berlin
Stellen Sie den Antrag online über Ihre Hausbank.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Startups, Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kleinere Mid-Caps (mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitenden), Freie Berufe
Weitere:
siehe Merkblatt - Kontakt
-
Kundenhotline
Telefon: 030 2125 4747 - Wie wird gefördert?
-
Kredit, bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bzw. der Betriebsmittel
Mindestkreditbetrag 100.000 Euro
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Vom Finanzierungsanteil abhängig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
3 Millionen Euro
Brandenburg
BIG-Digital
- Was wird gefördert?
-
Digitalisierungsprojekte und Beratungen zu Digitalisierungspotenzialen, sowie Schulung der Mitarbeitenden:
- Beratung
- Implementierung
- Schulung
- Wer fördert?
-
Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MWAEK)
- Informationen und Antrag
-
Internetseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg
Stellen Sie den Antrag online über das Antragsportal.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Voraussetzung für die Förderung ist ein Erstgespräch – siehe Spalte Kontakt
- Kontakt
-
Kundenberaterinnen und Kundenberater der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Telefon: 0331 660-2211Termin Erstberatung
Telefon: 0331 73061-0
E-Mail: info@wfbb.de - Wie wird gefördert?
-
Zuschuss, maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
Beratung: 50.000 Euro,
Implementierung: 250.000 Euro,
Schulung: 50.000 Euro
Brandenburg-Kredit Pflege
- Was wird gefördert?
-
Investitionen in:
- Auf- und Ausbau von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeangeboten
- Neubau und Umbau vorhandener baulicher Anlagen für gemeinschaftliche Wohnformen mit ambulanten Pflege- und Betreuungsangeboten
- Umbau- und gegebenenfalls Anbau-maßnahmen in vorhandenen stationären Einrichtungen für die Umsetzung fachlicher Weiterentwicklungen
- Digitalisierung
- Investitionen in stationären Einrichtungen innerhalb der vorhandenen Kapazität für Umsetzung brandschutztechnischer Auflagen und betriebsnotwendige bauliche und sinnvolle energetische Sanierungen
- Wer fördert?
-
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- Informationen und Antrag
-
Internetseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
- Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschaftshintergrund
- alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen
- Kontakt
-
Infotelefon Wirtschaft & Infrastruktur
Telefon: 0331 660-2211 - Wie wird gefördert?
-
Kredit mit Tilgungszuschuss, maximal 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bzw. der Betriebsmittel
Mindestkreditbetrag:
- 50.000 Euro pro Vorhaben im ambulanten Bereich
- 200.000 Euro pro Vorhaben im stationären Bereich
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Vom Finanzierungsanteil abhängig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
2 Millionen Euro
Bremen
Digitaler Mittelstand
- Was wird gefördert?
-
Ausgaben für Digitalisierung:
- Verbesserung von Arbeits- und Produktionsprozessen und –verfahren
- Verbesserung der Informationssicherheit
- Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte beim Umgang mit digitalen Technologien
- Wer fördert?
-
BAB - Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven
- Informationen und Antrag
-
Internetseite der BAB Förderbank
Stellen Sie den Antrag online über das Antragsportal.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freie Berufe, Soloselbstständige
Weitere: siehe Richtlinie
- Kontakt
-
Ansprechperson der BAB
Telefon: 0421 96 00-40
E-Mail: mail@bab-bremen.de - Wie wird gefördert?
-
Zuschuss
Mindestförderhöhe 1.000 Euro
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
17.000 Euro
Digitalisierung und Arbeit 4.0
- Was wird gefördert?
-
- Konzepterstellung und Anwendungsbeispiele für Industrie 4.0 (z.B. Vernetzung von Anlagen)
- Big-Data-Potenziale erkennen und nutzen
- Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle
- Digitale Prozessberatung / Prozessmanagement, Prozess 4.0 (Veränderung von Arbeitsabläufen, Qualifikationen, Beitrag der Geschäftsleitung)
- Organisationsentwicklung / Change- und Projektmanagement
- Cloud-Services und IT-Sicherheitskonzepte
- Wer fördert?
-
BAB - Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven
- Informationen und Antrag
-
Internetseite der BAB Förderbank
Stellen Sie den Antrag vor Beginn des Vorhabens bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH oder der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Invesititionsförderung und Stadtentwicklung GmbH.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Kontakt
-
Dieter Taddigs
Wirtschaftsförderung
Telefon: 0421 9600 347
E-Mail: dieter.taddigs@bab-bremen.de
- Wie wird gefördert?
-
Zuschuss, maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
5.000 Euro pro Projekt
Hamburg
Förderung von kleinräumigen, quartiersorientierten Wohn- und Versorgungsformen
- Was wird gefördert?
-
Maßnahmen zum Einbau zielgruppenspezifischer elektronischer Assistenzsysteme sowie entsprechende Erstausstattung (z.B. Anbaugeräte)
- Wer fördert?
-
Hansestadt Hamburg, über
www.hamburg.de - Informationen und Antrag
-
Internetseite der Stadt Hamburg
Stellen Sie den Antrag bei der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde),
Referat Pflegeversicherung und Zuwendungssteuerung G34
Postfach 760 106
22051 Hamburg - Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Personen ab 65 Jahren, die pflegebedürftig im Sinne des SGB XI sind
- Kontakt
-
E-Mail: wbg@soziales.hamburg.de
- Wie wird gefördert?
-
Zuschuss, maximale Höhe nicht angegeben
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
30.000 Euro für Wohngemeinschaften, Hausgemeinschaften, Gemeinschaftsräume
im Quartier und anderen Wohn- und Versorgungsformen
Hessen
DIGI-Zuschuss
- Was wird gefördert?
-
Unterstützung der digitalen Transformation bei
- Produktions- und Arbeitsprozessen und
- der Verbesserung der IT-Sicherheit
- Wer fördert?
-
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), u. a. Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
- Informationen und Antrag
-
Bitte beachten Sie, dass es einen Bewerbungszeitraum gibt.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freie Berufe
Weitere: Siehe Merkblatt
- Kontakt
-
Ansprechperson der WiBank
Telefon: 069 9132-7474
E-Mail: Digi-Zuschuss@wibank.deKontaktformular auf der Internetseite der WiBank
- Wie wird gefördert?
-
Zuschuss, maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Sachausgaben
Mindestförderhöhe: 4.000 Euro
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
10.000 Euro
DIGI-Beratung
- Was wird gefördert?
-
Themenschwerpunkte:
- Digitale Geschäftsmodelle
- Digitalisierung der Prozesslandschaft
- Digitalisierung des Marketings
- Gewährleistung der IT-Sicherheit
- Wer fördert?
-
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum in Kooperation mit Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- Informationen und Antrag
-
- Richtlinie des Landes Hessen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung (bezieht sich auf alle Förderbereiche des Bundeslandes)
Stellen Sie eine Anfrage über das entsprechende Formular.
- Anfrage für eine Unternehmensberatung
- Anfrage für eine Vorgründungsberatung
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freie Berufe, Start-Ups
Weitere: Siehe Richtlinie
Vor der Beratung wird geprüft, ob auch Bundesförderung oder Beratung über die Handwerkskammern genutzt werden können.
- Kontakt
- Wie wird gefördert?
-
Zuschuss, abhängig vom Beratungsthema 50 Prozent, 75 Prozent oder 90 Prozent der zuwendungsfähigen Tagewerke
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
maximal 15 Tagewerke pro Kalenderjahr
Förderung telemedizinischer intersektoraler Gesundheitsnetzwerke
- Was wird gefördert?
-
Sachausgaben
- für Hard- und Software
- für konkret zu benennende digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und
- Implementierungen zur digitalen Vernetzung und Kommunikation
- Personalausgaben
- Gemeinkosten
- Wer fördert?
-
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
- Informationen und Antrag
-
Internetseite des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Stellen Sie den Antrag über das Formular.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
intersektorale Gesundheitsnetzwerk:
- Mindestens 2 Gesundheitssektoren
- Mindestens 8 hessische Unternehmen/Mitglieder
- Erbringung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbüchern V, XI oder XII (SGB V, XI oder XII)
- Kontakt
-
Kontaktformular auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
- Wie wird gefördert?
-
Zuschuss, maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
Mindestförderhöhe 25.000 Euro
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
200.000 Euro
Dein Ehrenamt
- Was wird gefördert?
-
Maßnahmen im Zusammenhang mit Digitalisierung und Ehrenamt, sofern ihre Zielwirkung außerhalb der Organisation liegt (zum Beispiel der Aufbau einer Homepage, eines Social-Media-Kanals oder Vergleichbares)
- Wer fördert?
-
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Staatskanzlei
- Informationen und Antrag
-
Internetseite des Landes Hessen
Stellen Sie den Antrag online über das Förderportal. Hinweis: Anträge sind nur im Zeitraum zwischen dem 15. Februar und 15. November des jeweiligen Kalenderjahres möglich. Außerhalb dieses Antragszeitraumes ist das Online-Antragsformular nicht aufrufbar.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Gemeinnützige Organisationen und kommunale Gebietskörperschaften sowie private Initiativen
- Kontakt
-
Telefon: 0611 32 11 4884
E-Mail: FoerdermittelfuerdeinEhrenamt@stk.hessen.de - Wie wird gefördert?
-
Zuschuss
Bis 5.000 Euro Festgetragsfinanzierung
Ab 5.000 Euro Anteilsfinanzierung
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
30.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Aktuell keine laufenden Förderprogramme identifiziert
Niedersachsen
Digitalbonus.Niedersachsen – innovativ
- Was wird gefördert?
-
- Investitionsvorhaben in Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen
- Investitionen in Hardware, Software oder Softwarelizenzen zur Einführung oder Verbesserung der IT- Sicherheit
- Wer fördert?
-
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
- Informationen und Antrag
-
Prüfen Sie Ihre Eignung und stellen Sie anschließend online über das Antragsportal der NBank.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freie Berufe
Durchführung der Eignung mittels Fördercheck möglich
- Kontakt
-
Telefon: 0511 30031-9333
E-Mail: beratung@nbank.de - Wie wird gefördert?
-
Zuschuss, maximal 35 Prozent bei kleinen und bis zu 20 Prozent bei mittleren Unternehmen
Mindestförderhöhe 3.000 Euro
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig, je nach Unternehmensgröße
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
50.000 Euro
Niedrigschwelliges Innovationsförderprogramm für KMU und Handwerk (nIFP)
- Was wird gefördert?
-
- Anwendungsnahe niedrigschwellige Innovationsvorhaben als experimentelle Entwicklungen
- Vorhaben zur Entwicklung und Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen
- Wer fördert?
-
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, kofinanziert von der Europäischen Union
- Informationen und Antrag
-
Stellen Sie den Antrag online über das Antragsportal der NBank.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Start-Ups
Weitere: Siehe Produktinformation
- Kontakt
-
Telefon.: 0511 30031-9284
E-Mail:
innovation@nbank.de;
kmu@nbank.de - Wie wird gefördert?
-
Zuschuss, maximal 35 Prozent bei kleinen Unternehmen, in der Übergangsregion bis zu 45 Prozent
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig, je nach Unternehmensgröße und Förderzusage
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
100.000 Euro bei förderfähigen Gesamtausgaben von über 200.000 Euro
Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum
- Was wird gefördert?
-
- Projekte zur Digitalisierung der Organisationsabläufe
- Implementierung von wichtigen Zukunftstechnologien wie Telepflege und die KI- oder Robotik-unterstützte Gestaltung der pflegerischen Versorgung
- Wer fördert?
-
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Informationen und Antrag
-
Internetseite des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie
Stellen Sie den Antrag mit Angabe der Pflegestandorte.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Ambulante Pflegedienste mit einen Versorgungsvertrag nach § 132 a Absatz 4 Sozialgesetzbuch V (SGB V)
Arbeit überwiegend im ländlichen Raum
Weitere: Siehe Förderrichtlinie
- Kontakt
-
Ansprechpersonen Telefon:
Herr Hohlt: 0541 5845-343
Frau Nikiforova: 0541 5845-345
Frau Git: 0541 5845-275
Frau Bubel: 0541 5845-324
Frau Tepe: 0541 5845-357
E-Mail: Team6SL1@ls.niedersachsen.de - Wie wird gefördert?
-
Zuschuss, maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Sach- und Personalausgaben
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
40.000 Euro je Pflegedienst pro Kalenderjahr
RIKA – Qualifizierende Projekte
- Was wird gefördert?
-
Maßnahmen aus einem oder mehreren den folgenden Bereiche:
- Qualifizierung, Stabilisierung, Coaching
- Aufstiegsförderung
- Digitalisierung
- Handwerk und Technik
- Gleichstellung und/oder bessere Vereinbarkeit von Beruf & Familie oder
- Pflege
- Geflüchtete oder zugewanderte Frauen
- Alleinerziehende
- Wer fördert?
-
Land Niedersachsen in Kooperation mit der NBank, kofinanziert von der Europäischen Union
- Informationen und Antrag
-
Stellen Sie den Antrag über das Förderportal.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
- Kontakt
-
Kirsten Borkowski
Telefon: 0511-300319618
E-Mail: kirsten.borkowski@nbank.deValerie Linowitzki
Telefon: 0511-300319280
E-Mail: valerie.linowitzki@nbank.de - Wie wird gefördert?
-
Zuschuss, maximal 40-60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben je nach Gebiet
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
Unter bestimmten Bedingungen beträgt der förderfähige Gesamtbetrag maximal 200.000 Euro, ansonsten wird eine maximale Höhe nicht angegeben
Nordrhein-Westfalen
Mittelstand innovativ und digital (MID) – Digitalisierung
- Was wird gefördert?
-
Drei Varianten der Fördergutscheine für passgenaue Dienstleistungen und Hard-/Software für digitale Prozesse
1. MID-Digitalisierung,
2. MID-Analyse und
3. MID-Innovation- MID-Assistent/in: projektbezogene Einstellung eines/einer Hochschulabsolventen/-absolventin
- MID-Digitale Sicherheit: Analysen, Schulungen und Software für resiliente IT-Sicherheit
- Wer fördert?
-
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
- Informationen und Antrag
-
Internetseite des Programms Mittelstand Innovativ & Digital
Stellen Sie Ihren Antrag online über das Antragsportal.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Weitere: Siehe Fördervoraussetzungen
- Kontakt
-
E-Mail: ptj-mid@fz-juelich.de
- Wie wird gefördert?
-
Zuschuss, maximal 50 Prozent und Mindestförderhöhe von 4.000 Euro (MID-Digitalisierung und Analyse) und 10.000 Euro (MID-Innovation)
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
MID-Digitalisierung und MID-Analyse: 15.000 Euro
MID-Innovation: 40.000 Euro
NRW.BANK.Invest Zukunft
- Was wird gefördert?
-
Digitalisierung
- Digitale Produktion, Leistungserbringung und Verfahren
- Digitale Produkte und Leistungen
- Digitale Strategie und Organisation
Innovation
- Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte und Leistungen in das Angebotsprogramm
- Einführung neuer, technologisch fortschrittlicher (Produktions-/Leistungs-)Verfahren
- Wesentliche Verbesserung bestehender Produkte/Leistungen und Verfahren
- Wer fördert?
-
NRW.Bank
- Informationen und Antrag
-
Stellen Sie den Antrag über Ihre Hausbank. Die Beantragung ist ab 19. Mai 2025 möglich.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
KMU, Freie Berufe
- Kontakt
-
Ansprechperson bei der NRW.Bank
Telefon: 0211 91741-4800
E-Mail: info@nrwbank.deVorbereitung des Hausbankgesprächs
NRW.Bank.Finanzierungsbegleitung
Telefon: 0211 91741-1033
E-Mail: bcw@nrwbank.de - Wie wird gefördert?
-
Kredit, bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Vom Finanzierungsanteil abhängig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
10 Millionen Euro
Interreg Deutschland-Nederland
- Was wird gefördert?
-
PZ1 (Priorität 1): Ein wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa durch die Förderung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels und regionaler IKT-Konnektivität
- SZ 1: Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien Leistungserbringung und Verfahren
- SZ 3: Steigerung des nachhaltigen Wachstunms und der Wettbewerbsfähigkeit von KMU sowie Schaffung von Arbeitsplätzen in KMU, unter anderem durch produktive Investitionen
- Wer fördert?
-
Interreg Deutschland-Nederland, kofinanziert von der Europäischen Union
- Informationen und Antrag
-
Internetseite von Interreg Deutschland-Nederland
Stellen Sie den Antrag online über das Monitoring-System
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
- Kommunen, Gemeindeverbände, Vereine und andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
- Grenzübergreifender Charakter des Projekts durch Zusammenarbeit der Projektpartner zweier Länder
- Kontakt
- Wie wird gefördert?
-
Zuschuss, maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
Maximale Förderhöhe abhängig vom
- Projektbudget und der
- Anzahl der Projektpartner aus NRW
Interreg Maas-Rhein
- Was wird gefördert?
-
Gesunde Bürgerinnen und Bürger
- Förderung der Anwendung von Gesundheitsinnovationen
- Stärkung des Arbeitsmarkts und der Ausbildung im Gesundheitssektor
- Verbesserung der Zugänglichkeit zu grenzüber-schreitenden Gesundheitsdienstleistungen
- Wer fördert?
-
Interreg Maas-Rhein, kofinanziert von der Europäischen Union
- Informationen und Antrag
-
Internetseite von Interreg Maas-Rhein
Das Antragsverfahren erfolgt stufenweise. Der Antrag kann online über das Monitoring-System gestellt werden.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
- Kommunen, Gemeindeverbände, Vereine und andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
- Grenzüberschreitendes Projekt mit mindestens zwei Partnern aus zwei verschiedenen Mitgliedsstaaten
- Kontakt
-
Übersicht Projektantrag mit “Regionalen Antennten”: Regionale Ansprechpartner
- Wie wird gefördert?
-
Zuschuss, maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
Maximale Förderhöhe abhängig vom
- Projektbudget und der
- Anzahl der Projektpartner aus NRW
Rheinland-Pfalz
BITT-Technologieberatung
- Was wird gefördert?
-
- Technologieorientierte Beratungen durch freie Beraterinnen und Berater/Beratungsunternehmen oder Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
- Beratungen zum organisatorischen Aufbau eines betriebsspezifischen Qualitätsmanagementsystems
- Beratungen zum organisatorischen Aufbau eines betriebsspezifischen Innovationsmanagementsystems
- Begutachtung von technologieorientierten Fördervorhaben
- Inanspruchnahme von Informationsvermittlungsstellen/Datenbankrecherchen
- Wer fördert?
-
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung in Kooperation mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz und der für das antragstellende Unternehmen zuständige Kammer (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer)
- Informationen und Antrag
-
Internetseite der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
Stellen Sie den Antrag online bei der zuständigen Kammer.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Weitere: Siehe Verwaltungsvorschrift
- Kontakt
-
Beratung Wirtschaftsförderung
Telefon: 06131 6172-1333
E-Mail: beratung@isb.rlp.de - Wie wird gefördert?
-
Zuschuss, maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
500 Euro pro Tagewerk
Saarland
Aktuell keine laufenden Förderprogramme identifiziert
Sachsen
Digitalisierungsdarlehen (Digi-D)
- Was wird gefördert?
-
- Fremdleistungen für Planung, Konzipierung, Vorbereitung und Realisierung
- Anschaffung notwendiger Hardware und Software
- die Einführung im Unternehmen, einschließlich Schulung
- Wer fördert?
-
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in Kooperation mit der Sächsischen Aufbaubank-Förderbank (SAB), der Hausbank sowie kofinanziert von der Europäischen Union
- Informationen und Antrag
-
Stellen Sie den Antrag über das Förderportal der SAB oder bei Ihrer Hausbank.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Weitere: Siehe Merkblatt Digitalisierungsdarlehen
- Kontakt
-
Beraterteam der Sächsischen Aufbaubank Sachsen (SAB)
SAB-Servicecenter, nach regionaler Lage
- Wie wird gefördert?
-
Kredit
Mindestkreditbetrag ab 30.000 Euro
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Vom Finanzierungsanteil abhängig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
250.000 Euro
Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021 bis 2027
- Was wird gefördert?
-
- Planung, Konzipierung, Vorbereitung und technische Realisierung
- Anschaffung Software und notwendiger Hardware
- Einführung der Lösung einschließlich Schulung
Unterscheidung in
- Heranführungsprojekte
- Transformationsprojekte
- Wer fördert?
-
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in Kooperation mit der Sächsischen Aufbaubank-Förderbank (SAB) und kofinanziert von der Europäischen Union
- Informationen und Antrag
-
Stellen Sie den Antrag über das Förderportal der SAB oder bei Ihrer Hausbank.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freie Berufe
Weitere: Siehe Infoblatt
- Kontakt
-
Beraterteam der Sächsischen Aufbaubank Sachsen (SAB)
SAB-Servicecenter, nach regionaler Lage
- Wie wird gefördert?
-
Zuschuss, maximal 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben bei Heranführungsprojekten
Zuschuss, maximal 50 Prozent bei Transformationsprojekten Kleinst- und kleinen Unternehmen,
Zuschuss, maximal 35 Prozent bei Transformationsprojekten mittlerer Unternehmen - Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil variiert je nach Art des Projekts
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
Heranführungsprojekte: 10.000 Euro
Transformationsprojekte: 60.000 Euro bei Transformationsprojekten von Kleinst- und kleinen Unternehmen, 100.000 Euro bei Transformationsprojekten von mittleren Unternehmen
Sachsen-Anhalt
IB-Digitalisierungsdarlehen
- Was wird gefördert?
-
- Finanzierung von Personalkosten oder
- Projektausgaben im Zusammenhang mit der Digitalisierung
- Wer fördert?
-
Investitionsbank Sachsen-Anhalt als zentrales Förderinstitut für das Land Sachsen-Anhalt
- Informationen und Antrag
-
Internetseite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
Stellen Sie den Antrag über Ihre Hausbank.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freie Berufe
Weitere: Siehe Vergabegrundsätze
- Kontakt
-
Telefon: 0800 56 007 57
Kontaktformular auf der Internetseite der IB
- Wie wird gefördert?
-
Kredit
Mindestkreditbetrag ab 10.000 Euro
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Vom Finanzierungsanteil abhängig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
1,5 Millionen Euro
IB Digital Innovation
- Was wird gefördert?
-
Investive Digitalisierungsvorhaben:
- Digitalisierung unternehmensinterner Abläufe und Services,
- auf Außenwirkung bezogene digitale Vorgänge, Marketing- und Vertriebsstrategien sowie
- die Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit
- Wer fördert?
-
Investitionsbank Sachsen-Anhalt als zentrales Förderinstitut für das Land Sachsen-Anhalt und kofinanziert von der Europäischen Union
- Informationen und Antrag
-
Internetseite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Der Antrag erfolgt im Rahmen einer Bewerbungsrunde.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
KMU
- Kontakt
-
Vorauswahl, Antragstellung und Bewilligung
Telefon: 0800 56 007 57Auszahlung
Tel.: 0391 28987-1124
E-Mail: carolin.bandermann@ib-lsa.de - Wie wird gefördert?
-
Zuschuss, maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben
Mindestförderhöhe ab 3.000 Euro
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
70.000 Euro für Digitalisierungsvorhaben
6.000 Euro für Beratungsleistungen
Sachsen-Anhalt Digital
- Was wird gefördert?
-
1. Digitalisierungsprojekte, die
- zur digitalen Souveränität und zum Datenschutz beitragen
- die Gleichstellung aller Geschlechter stärken und Barrieren im digitalen Raum abbauen
- einen Beitrag zu digital-ethischen Fragestellungen liefern
- die Verbreitung und Nutzung von Open Data und Open Source stärken
- zur Modernisierung von IT-Fachverfahren oder des Föderalen Informationsmanagements beitragen
- Kommunen und Landkreise im Bereich Smart City und Smart Region voranbringen
- das Zusammenspiel von Wirtschaft und Wissenschaft befördern
- soziale Beratungsangebote digital unterstützen
- Bildungsmaßnahmen mit Blick auf digitalen Kompetenzgewinn einführen und stärken
- nachnutzbare digitale Lösungen im Bereich Sport und Kultur entwickeln oder
- künstliche Intelligenz nutzen
2. Schaffung von Co-Working Spaces, die Erstausstattung, Vorhaben der Vernetzung von Co-Working Spaces (digitale Konnektivität)
3. Digitale Daseinsvorsorge zur Erhaltung der Lebensqualität und Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse im ländlichen Raum
- Wer fördert?
-
Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales
- Informationen und Antrag
-
Internetseite des Landes Sachsen-Anhalt
Stellen Sie den Antrag online.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
- juristische Personen des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Städte, Gemeinden, Zweckverbände)
- juristische Personen des privaten Rechts (Vereine, Unternehmen)
- Unternehmen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung
- Kontakt
-
Ministerium für Infrastruktur und Digitales
des Landes Sachsen-AnhaltReferat 45 Digitalstrategie
Telefon: 0391 567 7129
E-Mail: digitales-mid@sachsen-anhalt.de
- Wie wird gefördert?
-
Zuschuss, maximal 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben
Mindestförderhöhe 5.000 Euro
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
120.000 Euro
Innovationsregion für die digitale Transformation von Pflege und Gesundheitsversorgung (TPG)
- Was wird gefördert?
-
Digitalisierte Gesundheitsversorgung zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit und zur Autonomieförderung bei Pflegebedürftigkeit mit einem der technologischen Schwerpunkte:
- digitale assistive Technologien und Robotik
- Telepflege
- XR-Metaverse Pflege
- Internet-of-Care-Things
- Vernetzte Mobilität
Und der Zuordnung zu einem oder mehreren Forschungsfeldern:
- Erhalt von Autonomie und Prävention von Pflegebedürftigkeit
- Intersektorale Versorgungsmodelle
- Teilhabeförderung und Automatisierung
- KI-unterstützte Entscheidungshilfe
- Digital Health Education
- Wer fördert?
-
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) und das Land Sachsen-Anhalt, sowie die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Informationen und Antrag
-
Die zweite Förderrunde ist am 01.09.2025 gestartet und endet am 31.10.2025, weitere Förderrunden sind in Planung.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
- Universitäten und (Fach-)Hochschulen
- außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Einrichtungen der Pflege sowie des Gesundheits- und Sozialwesens
- Gebietskörperschaften
- gemeinnützige Organisationen sowie
- sonstige Einrichtungen, wie z. B. Wohnungsbaugenossenschaften, Stiftungen, Vereine und Verbände
- Kontakt
-
Telefon: 0345 557 6500
E-Mail: Info@tpg-health.de
- Wie wird gefördert?
-
Zuschuss, maximale Höhe richtet sich nach der beantragenden Institution
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig je nach beantragender Institution
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
400.000 Euro pro Jahr und Einzel- oder Verbundvorhaben
Schleswig-Holstein
Sondervermögen zur Förderung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz Schleswig-Holstein (Sondervermögen KI SH)
- Was wird gefördert?
-
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz
- Förderung des Wissens über Künstliche Intelligenz und deren Akzeptanz
- Schaffung infrastruktureller Voraussetzungen für die Verfügbarkeit von geschützten Datenplattformen zu Übungs-, Lern- und Forschungszwecken
- Steigerung der Attraktivität Schleswig-Holsteins für Fachkräfte und Unternehmensgründungen, insbesondere für Künstliche Intelligenz
- Förderung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung
- Wer fördert?
-
Land Schleswig-Holstein in Kooperation mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein
- Informationen und Antrag
-
Stellen Sie Ihren Antrag mit dem Vordruck.
Internetseite des Landes Schleswig-Holstein.
Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut. Reichen Sie zunächst eine Projektskizze ein. Diese senden Sie an: Digitaler.Wandel@stk.landsh.de
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Öffentliche Einrichtungen,
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
Start-Ups - Kontakt
-
Telefon0 431 988-1956
E-Mail: joerg.nickel@stk.landsh.de - Wie wird gefördert?
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Zuschuss
- für öffentliche Einrichtungen und Start-Ups maximal 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben
- für sonstige private Unternehmen maximal 50 Prozent
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig, je nach Art des Unternehmens und Höhe der Zuwendung
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
Nicht angegeben
Förderung innovativer Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU)
- Was wird gefördert?
-
Module Beratung und Umsetzung
Modul 1 Beratung: Vorhaben zur
- Verbesserung der IT-Sicherheit oder
- Verbesserung digitaler Geschäftsmodelle oder
- Digitalisierung von Prozessen oder
- Digitalisierung von Produkten und Verfahren
Modul 2 Umsetzung
- Hard- und Software
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit Anschaffungen von Hard- oder Software
- Qualifizierungsmaßnahmen
- Pauschalsatz Personalkosten
- Wer fördert?
-
Land Schleswig-Holstein, vertreten durch die WTSH Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH, kofinanziert durch die Europäische Union
- Informationen und Antrag
-
Sie können den Antrag online stellen. Dafür ist eine Registrierung notwendig.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Kontakt
-
Anja Habereder
Telefon: 0 431 66 66 6 - 866
E-Mail: habereder@wtsh.deLena Lietz
Telefon: 0 431 66 66 6 - 894
E-Mail: lietz@wtsh.de
- Wie wird gefördert?
-
Zuschuss, maximal 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
- Modul 1: 20.000 Euro
- Modul 2: 200.000 Euro
Thüringen
Aktuell keine laufenden Förderprogramme identifiziert