Förderungen auf Bundesebene
Sie wollen in digitale Technik investieren, sich zu Digitalisierung beraten lassen oder digitale Innovationen in Ihrer Einrichtung erproben? Hier finden Sie Fördermöglichkeiten, die für ganz Deutschland gelten.
Förderungen
Förderung nach dem Sozialgesetzbuch XI, § 8 Abs. 8
- Was wird gefördert?
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Anschaffung digitaler oder technischer Ausrüstung
- Wer fördert?
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Zuständige Pflegekasse (aus Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung)
- Informationen und Antrag
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Internetseite des GKV-Spitzenverbands
Dropdownmenü „Förderung von Maßnahmen zur Digitalisierung“
- Regional zuständige AOK oder DAK
- Orientierungshilfe des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), der Verbände der Leistungsträger und Leistungserbringer auf Bundesebene
- Richtlinien des GKV‑Spitzenverbandes
Der Antrag erfolgt bei der Pflegekasse/deren Landesverband oder beim Verband der Ersatzkassen e. V. in dem Bundesland, in dem die Pflegeeinrichtung zugelassen ist.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Pflegeeinrichtungen nach § 72 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI)
Weitere: Siehe Orientierungshilfe
- Kontakt
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DAK
- Telefon: 0391/504796 9500
- E-Mail: dak-ppsg@dak.de
AOK
- Ansprechpersonen regional (Telefon und E-Mail)
- Wie wird gefördert?
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Zuschuss bis maximal 40 Prozent
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
12.000 Euro
Deutsche Postcode Lotterie, Nr. 04 Förderung der Jugend- und Altenhilfe
- Was wird gefördert?
-
Personal- und Honorarkosten
Verwaltungskosten - Wer fördert?
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Deutsche Postcode Lotterie
- Informationen und Antrag
-
Internetseite der Deutschen Postcode Lotterie
- Flyer
- FAQ
- Förderschwerpunkte
- Förderrichtlinie 30.000 Euro für die Förderrunde 2025-02
- Förderrichtlinie 100.000 Euro für die Förderrunde 2025-02
- Förderrichtlinie 250.000 Euro für die Förderrunde 2025-02
Bekunden Sie Ihr Interesse über das Online-Formular der Deutschen Postcode Lotterie. Bei positiver Einschätzung erhalten Sie Zugang zum Förderportal
Für 2025: Interessenbekundung bis 11.07.2025, Förderantrag bis 31.07.2025 notwendig
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
gemeinnützige oder mildtätige Organisationen
Aktivitäten müssen mit den Förderschwerpunkten der Deutschen Postcode Lotterie im Einklang stehen
- Kontakt
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Telefon: 0211 942838-22
E-Mail: projekt@postcode-lotterie.de - Wie wird gefördert?
-
Zuschuss
Maximale Höhe nicht angegeben
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
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Eigenanteil notwendig, mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten
Erbringung über Eigenmittel oder über ehrenamtliche Arbeit möglich (ehrenamtliche Arbeit (kalkulatorischer Stundenlohn von 15 Euro) begrenzt auf 15.000 Euro)
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
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30.000 (bei erstmaliger Bewerbung), 100.000 oder 250.000 Euro
BAFA-Unternehmensberatung
- Was wird gefördert?
-
Unternehmensberatung
- Wer fördert?
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Europäische Union gemeinsam mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Klimaschutz
- Informationen und Antrag
-
- Flyer
- Merkblatt Antragsberechtigte KMU
- Merkblatt Zuschuss, Zahlung und Zahlungsnachweis
- Förderrichtlinie
Stellen Sie den Antrag online über die Antragsplattform
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Weitere:
Siehe Merkblatt Antragsberechtigte KMU - Kontakt
-
Telefon: 06196 908-1570
E-Mail: unternehmensberatung@bafa.bund.deLink zum Kontaktformular
- Wie wird gefördert?
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Zuschuss, max. 50-80 Prozent des Förderbetrags
Höhe richtet sich nach:
- förderfähigen Beratungskosten und
- dem Standort der beratenen Betriebsstätte
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
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3.500 Euro
ERP-Digitalisierungs- und Innovations-Kredit - Kredit Nr. 380
- Was wird gefördert?
-
Beschaffung von Digitalisierung, zum Beispiel
- Investitionen
- Betriebsmittel
- gesamter Finanzierungsbedarf eines innovativen Unternehmens
- Wer fördert?
-
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Informationen und Antrag
-
Finden Sie eine Hausbank über die Online-Beratungsanfrage.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Mittelständische Unternehmen, Freiberufler und junge Unternehmen in Gründung
Weitere:
Siehe Merkblatt
- Kontakt
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Telefon: 0800 539 9001
E-Mail: infocenter@kfw.de - Wie wird gefördert?
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Kredit
Mindestkreditbetrag 25.000 Euro
Ergänzend Zuschuss möglich, max. 3 Prozent der förderfähigen Ausgaben
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Vom Finanzierungsanteil abhängig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
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25 Millionen Euro
Digitales Europa
- Was wird gefördert?
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Nutzung digitaler Technologien in der praxisorientierten Anwendung und Erprobung
- Wer fördert?
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Europäische Kommission
- Informationen und Antrag
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Internetseite zum Programm „Digitales Europa"
Die Beantragung ist nur nach Förderaufruf möglich. Zunächst ist eine Vorschlagseinreichung notwendig, die an eine Frist gebunden ist.
- Schritte zur Beantragung (englisch, nicht auf Deutsch verfügbar)
- Hinweise zum Erhalt der Förderung
- Förderportal
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Voraussetzungen sind abhängig vom Förderaufruf der EU-Kommission und den Arbeitsprogrammen
- Kontakt
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Julia Ringies
Telefon: 0228 99 9582 5353
E-Mail: nkcs@bsi.bund.de - Wie wird gefördert?
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Zuschuss, maximal 50 Prozent
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
Keine Angabe zur maximalen Förderhöhe vorhanden
INQA-Coaching (Coaching der Initiative Neue Qualität der Arbeit)
- Was wird gefördert?
-
Beratung zur Digitalisierung
- Wer fördert?
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Europäische Union gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Informationen und Antrag
-
Internetseite zum INQA-Coaching
Die Beantragung können Sie gemeinsam mit der INQA-Beratungsstelle vornehmen.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
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Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freiberufler oder Gemeinnützigkeit
Orientierung der Themen zur Digitalisierung an den sechs Gestaltungsfeldern der Arbeit der Zukunft
- Kontakt
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Telefon: 0351 8322-323
E-Mail: zic@inqa.deINQA-Erstberatung in einer regionalen INQA-Beratungsstelle
- Wie wird gefördert?
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Zuschuss, bis maximal 80 Prozent
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
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12 Beratungstage à 8 Stunden, ein Beratertag maximal 1.200 Euro
TI-Pauschale
- Was wird gefördert?
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Einbindung in die Telematikinfrastruktur (TI) - verpflichtende Anbindung an die TI ab 01. Juli 2025 für Pflegeeinrichtungen mit Versorgungs-vertrag nach § 72 SGB XI, die Leistungen nach SGB XI abrechnen
- Wer fördert?
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GKV‑Spitzenverband
- Informationen und Antrag
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Internetseite des GKV-Spitzenverbands
Folgen Sie der Anleitung zur Beantragung.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
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Nachweis des Anschlusses der Leistungserbringer an die TI im Registrierungsprozess (mittels Versorgungsvertrag und Eigenerklärung)
- Kontakt
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Telefon: 030 206288-5099 (dienstags zwischen 10.00-11.30 Uhr)
E-Mail:Antragsportal@gkv-spitzenverband.de - Wie wird gefördert?
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Monatliche Pauschale (Grundpauschale und Zuschlagspauschalen)
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
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Mögliche Kosten, die darüber hinaus entstehen
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
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Monatliche Grundpauschale (GP) plus Anspruch auf 2 Zuschlagspauschalen (ZP), Betrag wird jährlich angepasst (2025: 207,93 € (GP) und 7,77 € (ZP))