Weiterführende Informationen
Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die Themen Telematikinfrastruktur und Förderung zur Digitalisierung.
Übersicht
Telematikinfrastruktur
Schauen Sie sich auch auf den folgenden Seiten die Informationen zur Telematikinfrastruktur sowie unseren TI-Praxisdialog an.
Praxisdialog vom Pflege-Netzwerk Deutschland
Nina Lingott vom Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege stellt im Praxisdialog unter anderem die neue, fortlaufend aktualisierte Übersicht über die vielfältigen Fördermöglichkeiten für die Digitalisierung in der Langzeitpflege vor.
Kurzglossar zu Förderbegriffen
Wie kann die Förderung erfolgen?
Zuschuss
Wenn Sie einen Zuschuss erhalten, müssen Sie diesen nicht oder nur teilweise zurückzahlen. Die Voraussetzungen und Bedingungen zur Beantragung hängen vom jeweiligen Förderinstitut ab.
In der Regel muss Ihr Vorhaben bestimmte Kriterien erfüllen, damit Sie einen Zuschuss beantragen können. Das heißt, Sie müssen das Geld für eine bestimmte Investition nutzen. Häufig müssen Sie bei einem Zuschuss einen Teil der Kosten selbst übernehmen.
Darlehen/Kredit
Kredit und Darlehen bedeuten das Gleiche. Bei beiden leihen Sie sich für eine bestimmte Zeit Geld für eine bestimmte Investition. Das erhaltene Geld müssen Sie zurückzahlen – meistens in monatlichen Raten. Diese setzen sich aus einem Zinsanteil und einem Tilgungsanteil zusammen. Der Vertrag zwischen Kreditnehmenden und Kreditgebenden ist gültig, sobald beide ihn unterschrieben haben.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Welche Maßnahmen zur Digitalisierung in der Pflege gefördert werden können, hängt von den jeweiligen Richtlinien ab. Hier finden Sie einige Beispiele, was gefördert werden kann:
Beratung
Wenn Sie für Ihre Einrichtung eine Beratung zur Digitalisierung in Anspruch nehmen möchten, können Sie dafür eine Förderung erhalten. Mit Hilfe der Beratung können Sie beispielsweise eine Digitalisierungsstrategie speziell für Ihre Pflegeeinrichtung erarbeiten. Sie können auch den Einsatz digitaler Technologien gezielt planen und sich hierzu beraten lassen.
Digitalisierung
Wenn Sie Technologien für die Digitalisierung anschaffen, können Sie dafür ebenfalls eine Förderung erhalten. Das betrifft beispielsweise die Einführung eines digitalen Pflegedokumentationssystems. Auch die Beratung zur Digitalisierung, die Finanzierung von Personal sowie die Weiterbildung oder Schulung Ihrer Beschäftigten können gefördert werden. Für welche Digitalisierungsvorhaben Sie eine Förderung erhalten, erfahren Sie in den jeweiligen Förderbestimmungen.
Forschungsprojekte zur Digitalisierung
Sie planen ein wissenschaftliches Projekt, das Maßnahmen zur Digitalisierung oder die Erprobung einer innovativen Technologie umfasst? Dann können Sie dafür eine Förderung beantragen. Die Förderung können Sie für das gesamte Projekt oder einen Teil des Projekts erhalten.
Welche Informationen sind förderungsrelevant?
Gemeinnützige Trägerschaft
Die meisten Pflegeeinrichtungen sind in einer gemeinnützigen Trägerschaft. Das heißt, sie verfolgen keine Gewinnabsicht und reinvestieren ihre erwirtschafteten Überschüsse. Zu den gemeinnützigen Trägern zählen Wohlfahrtsverbände, wie beispielsweise der Deutsche Caritasverband e. V., das Deutsche Rote Kreuz e. V. oder die Diakonie Deutschland.
Privatwirtschaftlich
Private Träger sind natürliche Personen oder juristische Personen des Privatrechts. Sie verfolgen eine Gewinnabsicht. Dazu zählen beispielsweise die Alloheim Senioren-Residenzen SE, die Kursana GmbH oder die Korian Deutschland GmbH.
KMU
KMU sind Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen und mittlere Unternehmen – je nach Umsatz- und Beschäftigtengrößenklasse. KMU sind Unternehmen mit weniger als 249 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von weniger als 50 Millionen Euro. Zu den KMU können auch Pflegeeinrichtungen in gemeinnütziger Trägerschaft und privatwirtschaftliche Pflegeeinrichtungen zählen.