FAQ zur Elektronischen Patientenakte (ePA) für Pflegebedürftige und Angehörige
Sie haben Fragen zur Elektronischen Patientenakte (ePA)? Nachfolgend finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen aus der Praxis.
Was bedeutet die elektronische Patientenakte für mich?
Wenn Sie in Deutschland gesetzlich versichert sind und dem nicht explizit widersprochen haben, hat Ihre Krankenkasse eine elektronische Patientenakte (ePA) für Sie angelegt. Darin werden Dokumente und Daten rund um Ihre Gesundheit digital und sicher gespeichert. So können alle, die an Ihrer Versorgung beteiligt sind, schnell und gezielt auf aktuelle Gesundheitsinformationen zugreifen: Apotheken können beispielsweise sehen, welche Medikamente Ärztinnen und Ärzte verordnet haben, und auch Pflegeeinrichtungen können Medikamente einsehen. Dadurch kann z. B. verhindert werden, dass Sie Medikamente mit ungünstigen Wechselwirkungen bekommen.
Wer hat Zugriff und wie kann ich hier mitbestimmen?
Arztpraxen und weitere Gesundheitseinrichtungen wie etwa Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen haben in der Regel 90 Tage lang (Apotheken maximal 3 Tage lang) Zugriff auf Ihre ePA, wenn Ihre elektronische Gesundheitskarte vor Ort in das Terminal eingesteckt wurde. Sie können aber auch individuell entscheiden, wer Einträge in Ihrer Akte lesen oder selbst einstellen kann: Jede Krankenkasse bietet mit der ePA auch eine eigene ePA-App an, in der Sie die Dauer des Zugriffs anpassen und Inhalte verbergen oder löschen können.
Bei besonders sensiblen Daten wie etwa bei psychischen Erkrankungen sind Arztpraxen verpflichtet, Patientinnen und Patienten auf ihr Recht zum Widerspruch hinzuweisen: Bevor von ärztlicher oder psychotherapeutischer Seite ein Eintrag zu psychischen Erkrankungen vorgenommen werden darf, müssen Patientinnen und Patienten davon in Kenntnis gesetzt werden. So haben sie bereits in der Praxis die Möglichkeit, direkt mündlich zu widersprechen.
Kann ich auch per Computer oder Laptop auf die ePA zugreifen?
Falls Sie die ePA ohne Smartphone-App nutzen möchten, gibt es zusätzlich die Möglichkeit, online von Ihrem Desktop-PC aus zuzugreifen. Hierfür wird allerdings ein eigenes Kartenlesegerät benötigt, in das die elektronische Gesundheitskarte gesteckt werden muss, sowie ein entsprechender Webclient (also ein Programm, das über das Internet kommunizieren kann). Detaillierte Informationen zur Nutzung der ePA auf dem Computer oder Laptop für technisch Versierte verlinken wir für Sie hier:
Wer hilft mir, wenn ich die ePA nicht nutzen kann?
Jede Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet, sogenannte Ombudsstellen einzurichten, an die sich Versicherte mit Anliegen zu ihrer ePA wenden können. Diese Stellen beraten und informieren, beispielsweise wenn Sie Ihren Widerspruch gegen die Nutzung der ePA erklären wollen oder kein Handy oder anderes Gerät haben, mit dem Sie Ihre ePA nutzen können. Nähere Informationen zur Ombudsstelle und deren Erreichbarkeit erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. Die Verbraucherzentrale Hamburg weist ebenfalls auf die bundesweiten Ombudsstellen hin und listet Kontaktmöglichkeiten auf.