Telepflege: Pflegealltag erleichtern durch Videokommunikation

Ob in stationären Pflegeeinrichtungen, in ambulanten Pflegediensten oder in der Tagespflege: Videokommunikation kann Ihnen neue Wege der Zusammenarbeit eröffnen und die pflegerische Versorgung flexibler und effizienter gestalten.

Videoformate eignen sich sowohl für teaminterne Absprachen als auch für Rücksprachen mit Ärztinnen und Ärzten oder weiteren Beteiligten, etwa für videogestützte Konsultationen oder Fallbesprechungen. Sie erlauben es verschiedenen Beteiligten, unkompliziert und in Echtzeit virtuell zusammenkommen. Damit können sie sich positiv auf die Qualität, Transparenz und Entlastung der pflegerischen Versorgung auswirken.

Telepflege - eine Begriffsklärung

„Telepflege“ ist ein Oberbegriff, der den digitalen Informations- und Datenaustausch über räumliche Distanzen hinweg beschreibt. Die Nutzung von Videoformaten in der pflegerischen Versorgung ist dabei ein wesentlicher Bestandteil. Weiterhin fallen unter Telepflege auch Lösungen wie die digitale Erfassung und der Versand von Vitalparametern an unterschiedliche Berufsgruppen, die an der Versorgung beteiligt sind. 

Potenziale der Telepflege für die Langzeitpflege

Videokommunikation bietet Ihnen eine Reihe von Möglichkeiten, die sowohl Ihren Arbeitsalltag erleichtern als auch die Qualität der pflegerischen Versorgung verbessern können:

Effizientere Abstimmung und Zusammenarbeit
  • Fallbesprechungen oder Übergaben mit Kolleginnen und Kollegen, Ärztinnen und Ärzten oder Therapeutinnen und Therapeuten lassen sich teilweise ortsunabhängig durchführen.
  • Entscheidungsprozesse werden beschleunigt, z. B. bei Veränderungen im Gesundheitszustand.
Zeitersparnis und Entlastung
  • Wegfall von Fahrtzeiten für externe Termine (z. B. Arztbesuche oder Konsile).
  • Weniger organisatorischer Aufwand für Terminplanung und Begleitung.
Bessere Einbindung von An- und Zugehörigen
  • Beruflich Pflegende können An- und Zugehörige unkompliziert in Gespräche einbeziehen (z. B. bei Pflegeplanung oder Informationsgesprächen).
  • Missverständnisse lassen sich schneller klären, weil alle Beteiligten gleichzeitig kommunizieren können.
Unterstützung bei fachlichen Entscheidungen
  • Telepflegerische Konsultationen ermöglichen schnelle fachliche Einschätzungen durch Ärztinnen und Ärzte.
  • Beruflich Pflegende erhalten Sicherheit in unsicheren Situationen (z. B. bei Wundbeurteilungen).
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Schulungen, Trainings oder Supervisionen können ortsunabhängig per Video stattfinden.
  • Beruflich Pflegende können sich flexibler weiterbilden, ohne lange Abwesenheiten einplanen zu müssen.
Flexibilität im Arbeitsalltag
  • Digitale Kommunikation ermöglicht neue Arbeitsmodelle (z. B. Beratung oder Dokumentation teilweise aus dem Büro oder Homeoffice).

Die Wissenschaft zeigt: Video ist geeignet – hängt jedoch von verschiedenen Bedingungen ab

Ergebnisse einer bundesweiten Erprobung

Von 2022 bis 2025 wurde im Modellprogramm Telepflege nach § 125a SGB XI die Nutzung von Videodiensten in der pflegerischen Versorgung von Pflegeeinrichtungen unterschiedlicher Versorgungsformen erprobt und wissenschaftlich evaluiert. Ein zentrales Ergebnis der wissenschaftlichen Evaluation ist, dass die Kommunikation mit Video insbesondere für Fallbesprechungen und Konsultationen sowie für die Beratung von Pflegebedürftigen und An- und Zugehörigen geeignet ist. Hinsichtlich der technischen Umsetzung in den pflegerischen Alltag konnten weitreichende Erfahrungen gesammelt werden.

  • Abschlussbericht Erprobung von Telepflege bei der Erbringung pflegerischer Leistungen im Modellprogramm nach § 125a SGB XI

    Der Abschlussbericht wertet zwölf Modellprojekte aus und zeigt, wo Videokommunikation die Pflege unterstützen kann. Er beschreibt geeignete Einsatzfelder sowie technische und organisatorische Voraussetzungen für die Umsetzung von Telepflege.

Was bedeuten die Ergebnisse für die Nutzung von Videosoftware?

Die Softwarelösungen für Video sind aktuell technisch noch überwiegend auf den medizinischen Bereich ausgerichtet, damit sie bedarfsgerecht im Arbeitsalltag in Arztpraxen genutzt werden können. Für die Pflegepraxis braucht es eine Software, die pflegebedürftigen Personen einen einfachen Zugang zur Besprechung per Video ermöglicht. Für die professionell Pflegenden braucht es eine zentrale Lösung für terminierte Videokonsultationen mit Zugriff auf die Dokumentation. Das Modellprogramm hat gezeigt: Die ersten Anbieter für Videosoftware machen sich auf den Weg und nehmen technische Anpassungen für eine auf die Bedarfe der Pflege nutzbare Videosoftware vor. Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege begleitet diese technischen Entwicklungen und steht im fachlichen Dialog mit den Anbietern. Parallel werden Informations- und Schulungsmaterialien entwickelt und zur Verfügung gestellt.

Übersicht über die verschiedenen Softwarelösungen im Gesundheitswesen

Für die Kommunikation mit Video stehen zahlreiche Softwarelösungen zur Verfügung. Die Videodienstlösungen sind nach § 365 Absatz 1 SGB V zertifiziert. Diese werden überwiegend im Gesundheitswesen genutzt und sind datenschutzkonform. 

Übersicht des GKV-Spitzenverbands zu zertifizierten Softwarelösungen (PDF, 91 KB)

Förderung der technischen Ausstattung

Eine finanzielle Bezuschussung der technischen Ausstattung können Sie über die Fördermittel für Digitalisierung nach § 8 Absatz 8 SGB XI beantragen. Pro Pflegeeinrichtung werden bis zu 40 Prozent der Kosten für die digitale oder technische Ausrüstung und damit verbundene Schulungen übernommen.

  • Finanzierung und Förderung

    Digitalisierung in der Pflege braucht finanzielle Unterstützung. Das gilt für Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste genauso wie für Menschen, die zuhause gepflegt werden. Hier finden Sie einen Überblick über Förderungen von Bund und Ländern.

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