Förderung auf Landesebene
Förderung von kleinräumigen, quartiersorientierten Wohn- und Versorgungsformen in Hamburg
- Was wird gefördert?
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Maßnahmen zum Einbau zielgruppenspezifischer elektronischer Assistenzsysteme sowie entsprechende Erstausstattung (z.B. Anbaugeräte)
- Wer fördert?
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Hansestadt Hamburg, über
www.hamburg.de - Informationen und Antrag
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Internetseite der Stadt Hamburg
Stellen Sie den Antrag bei der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde),
Referat Pflegeversicherung und Zuwendungssteuerung G34
Postfach 760 106
22051 Hamburg - Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
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Personen ab 65 Jahren, die pflegebedürftig im Sinne des SGB XI sind
- Kontakt
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E-Mail: wbg@soziales.hamburg.de
- Wie wird gefördert?
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Zuschuss, maximale Höhe nicht angegeben
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
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Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
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30.000 Euro für Wohngemeinschaften, Hausgemeinschaften, Gemeinschaftsräume
im Quartier und anderen Wohn- und Versorgungsformen
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