Förderung auf Landesebene

Förderung von kleinräumigen, quartiersorientierten Wohn- und Versorgungsformen in Hamburg

Was wird gefördert?

Maßnahmen zum Einbau zielgruppenspezifischer elektronischer Assistenzsysteme sowie entsprechende Erstausstattung (z.B. Anbaugeräte)

Wer fördert?

Hansestadt Hamburg, über
www.hamburg.de

Informationen und Antrag

Internetseite der Stadt Hamburg

Stellen Sie den Antrag bei der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde),
Referat Pflegeversicherung und Zuwendungssteuerung G34
Postfach 760 106
22051 Hamburg

Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?

Personen ab 65 Jahren, die pflegebedürftig im Sinne des SGB XI sind
 

Kontakt
Wie wird gefördert?

Zuschuss, maximale Höhe nicht angegeben

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Eigenanteil notwendig

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

30.000 Euro für Wohngemeinschaften, Hausgemeinschaften, Gemeinschaftsräume
im Quartier und anderen Wohn- und Versorgungsformen
 

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