Überblick Förderung in Hamburg
Hinweis
Die abgebildeten Informationen zu den konkreten Fördermöglichkeiten sind der jeweiligen Webseite entnommen. Für weitere Details wenden Sie sich bitte an den genannten Kontakt.
Förderung von kleinräumigen, quartiersorientierten Wohn- und Versorgungsformen
- Was wird gefördert?
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Maßnahmen zum Einbau zielgruppenspezifischer elektronischer Assistenzsysteme sowie entsprechende Erstausstattung (z.B. Anbaugeräte)
- Wer fördert?
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Hansestadt Hamburg, über
www.hamburg.de - Informationen und Antrag
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Internetseite zur Förderung von kleinräumigen, quartiersorientierten Wohn- und Versorgungsformen
Stellen Sie den Antrag bei der
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde),
Referat Pflegeversicherung und Zuwendungssteuerung G34
Postfach 760 106
22051 Hamburg - Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
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Personen ab 65 Jahren, die pflegebedürftig im Sinne des SGB XI sind
- Kontakt
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E-Mail: wbg@soziales.hamburg.de
- Wie wird gefördert?
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Zuschuss, maximale Höhe nicht angegeben
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
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Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
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30.000 Euro für Wohngemeinschaften, Hausgemeinschaften, Gemeinschaftsräume
im Quartier und anderen Wohn- und Versorgungsformen
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