Überblick Förderungen in Bayern

Hinweis

Die abgebildeten Informationen zu den konkreten Fördermöglichkeiten sind der jeweiligen Webseite entnommen. Für weitere Details wenden Sie sich bitte an den genannten Kontakt.

Innovationskredit 4.0: Förderprogramm der bayerischen Förderbank LfA

Was wird gefördert?

Innovations- und Digitalisierungsvorhaben
innovative Unternehmen

Wer fördert?

LfA
Förderbank Bayern

Informationen und Antrag
Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Small Mid-Caps (Unternehmen mit maximal 500 Mitarbeitenden und maximal 500 Millionen Euro Jahresumsatz)

Kontakt

Telefon: 089 21 24 - 10 00
E-Mail: info@lfa.de

Wie wird gefördert?

Kredit 

Mindestkreditbetrag von 25.000 Euro

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Vom Finanzierungsanteil abhängig

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

7,5 Millionen Euro

Förderrichtlinie für digitale, innovative Gesundheits- und Pflegeprojekte (Gesundheits- und Pflegedigitalisierungsrichtlinie – BayDiGuP)

Was wird gefördert?

3 Förderlinien:
• 1: E-Health und E-Care
• 2: Maßnahmen im Bereich der Nutzbarmachung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten
• 3: Pilotprojekte für innovative Lösungen mit Bezug zur Digitalisierung in Gesundheit, Pflege und Prävention
 

Wer fördert?

Freistaat Bayern

Informationen und Antrag

Internetseite für die Förderung von digitalen und innovativen Gesundheits- und Pflegeprojekten

Der Antrag ist nach Förderaufruf möglich und kann schriftlich oder online eingereicht werden.

Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?

Natürliche und juristische Personen, Verbundvorhaben

Kontakt

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Telefon:
089 95414-0
E-Mail: poststelle@stmgp.bayern.de

Wie wird gefördert?

Zuschuss, maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Eigenanteil notwendig

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

abhängig von weitergehenden, anzuwendenden EU-Beihilfevorschriften

100% WLAN-Strategie - Komplementärförderung zur Beschleunigung der Digitalisierung in stationären und ambulanten Einrichtungen nach § 8 Abs. 8 SGB XI

Was wird gefördert?

Anschaffung digitaler oder technischer Ausrüstung

Wer fördert?

Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Pflege

Informationen und Antrag
Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?

Pflegeeinrichtungen nach § 71 SGB XI

Kontakt

Bayerisches Landesamt für Pflege

Telefon: 0 9621/9669-0
E-Mail: digitale-versorgung@lfp.bayern.de

Wie wird gefördert?

Zuschuss, maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Eigenanteil notwendig

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

12.000 Euro

Förderrichtlinie „Gute Pflege in Bayern – GutePflegeFöR“

Was wird gefördert?

Digitale Tools zur Koordination im sozialen Nahraum

Software zur Vernetzung lokaler Pflegeangebote 

Digitale Kommunikationsplattformen zur Unterstützung pflegender Angehöriger

 

Wer fördert?

Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Pflege

Informationen und Antrag
Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?

Kommunen

Kontakt

Bayerisches Landesamt für Pflege

Telefon: 0 9621/9669-2599
E-Mail: gutepflege@lfp.bayern.de

Wie wird gefördert?

Zuschuss, bis zu 70-90 Prozent je nach Kommunentyp (abhängig von der Leistungsempfängeranzahl pro 1.000 Einwohner)

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Eigenanteil notwendig

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

keine Angabe möglich

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