Überblick Förderungen in Bayern
Hinweis
Die abgebildeten Informationen zu den konkreten Fördermöglichkeiten sind der jeweiligen Webseite entnommen. Für weitere Details wenden Sie sich bitte an den genannten Kontakt.
Innovationskredit 4.0: Förderprogramm der bayerischen Förderbank LfA
- Was wird gefördert?
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Innovations- und Digitalisierungsvorhaben
innovative Unternehmen - Wer fördert?
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LfA
Förderbank Bayern - Informationen und Antrag
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Internetseite des Innovationskredits 4.0
Stellen Sie den Antrag über Ihre Hausbank.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
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Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Small Mid-Caps (Unternehmen mit maximal 500 Mitarbeitenden und maximal 500 Millionen Euro Jahresumsatz)
- Kontakt
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Telefon: 089 21 24 - 10 00
E-Mail: info@lfa.de - Wie wird gefördert?
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Kredit
Mindestkreditbetrag von 25.000 Euro
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
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Vom Finanzierungsanteil abhängig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
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7,5 Millionen Euro
Förderrichtlinie für digitale, innovative Gesundheits- und Pflegeprojekte (Gesundheits- und Pflegedigitalisierungsrichtlinie – BayDiGuP)
- Was wird gefördert?
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3 Förderlinien:
• 1: E-Health und E-Care
• 2: Maßnahmen im Bereich der Nutzbarmachung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten
• 3: Pilotprojekte für innovative Lösungen mit Bezug zur Digitalisierung in Gesundheit, Pflege und Prävention
- Wer fördert?
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Freistaat Bayern
- Informationen und Antrag
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Internetseite für die Förderung von digitalen und innovativen Gesundheits- und Pflegeprojekten
Der Antrag ist nach Förderaufruf möglich und kann schriftlich oder online eingereicht werden.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
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Natürliche und juristische Personen, Verbundvorhaben
- Kontakt
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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Telefon:
089 95414-0
E-Mail: poststelle@stmgp.bayern.de - Wie wird gefördert?
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Zuschuss, maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
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Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
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abhängig von weitergehenden, anzuwendenden EU-Beihilfevorschriften
100% WLAN-Strategie - Komplementärförderung zur Beschleunigung der Digitalisierung in stationären und ambulanten Einrichtungen nach § 8 Abs. 8 SGB XI
- Was wird gefördert?
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Anschaffung digitaler oder technischer Ausrüstung
- Wer fördert?
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Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Pflege
- Informationen und Antrag
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Internetseite zur 100%-WLAN-Strategie
Komplementärförderung zu §8 Absatz 8 SGBXI
Stellen Sie den Antrag schriftlich oder online:
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
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Pflegeeinrichtungen nach § 71 SGB XI
- Kontakt
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Bayerisches Landesamt für Pflege
Telefon: 0 9621/9669-0
E-Mail: digitale-versorgung@lfp.bayern.de - Wie wird gefördert?
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Zuschuss, maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
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Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
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12.000 Euro
Förderrichtlinie „Gute Pflege in Bayern – GutePflegeFöR“
- Was wird gefördert?
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Digitale Tools zur Koordination im sozialen Nahraum
Software zur Vernetzung lokaler Pflegeangebote
Digitale Kommunikationsplattformen zur Unterstützung pflegender Angehöriger
- Wer fördert?
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Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Pflege
- Informationen und Antrag
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Internetseite zur Förderung GutePflegeFöR
Komplementärförderung zu §8 Absatz 8 SGBXI
Stellen Sie den Antrag schriftlich oder online:
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
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Kommunen
- Kontakt
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Bayerisches Landesamt für Pflege
Telefon: 0 9621/9669-2599
E-Mail: gutepflege@lfp.bayern.de - Wie wird gefördert?
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Zuschuss, bis zu 70-90 Prozent je nach Kommunentyp (abhängig von der Leistungsempfängeranzahl pro 1.000 Einwohner)
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
keine Angabe möglich
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