Überblick Förderungen in Brandenburg

Hinweis

Die abgebildeten Informationen zu den konkreten Fördermöglichkeiten sind der jeweiligen Webseite entnommen. Für weitere Details wenden Sie sich bitte an den genannten Kontakt.

BIG-Digital

Was wird gefördert?

Digitalisierungsprojekte und Beratungen zu Digitalisierungspotenzialen, sowie Schulung der Mitarbeitenden:

  • Beratung
  • Implementierung
  • Schulung
Wer fördert?

Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MWAEK)

Informationen und Antrag

Internetseite zur Förderung BIG-Digital 

Stellen Sie den Antrag online über das Antragsportal. 

Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Voraussetzung für die Förderung ist ein Erstgespräch – siehe Spalte Kontakt

Kontakt

Kundenberaterinnen und Kundenberater der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Telefon: 0331 660-2211

Termin Erstberatung
Telefon: 0331 73061-0
E-Mail: info@wfbb.de

Wie wird gefördert?

Zuschuss, maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Eigenanteil notwendig

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

Beratung: 50.000 Euro, 
Implementierung: 250.000 Euro, 
Schulung: 50.000 Euro

Brandenburg-Kredit Pflege

Was wird gefördert?

Investitionen in:

  • Auf- und Ausbau von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeangeboten
  • Neubau und Umbau vorhandener baulicher Anlagen für gemeinschaftliche Wohnformen mit ambulanten Pflege- und Betreuungsangeboten
  • Umbau- und gegebenenfalls Anbau-maßnahmen in vorhandenen stationären Einrichtungen für die Umsetzung fachlicher Weiterentwicklungen
  • Digitalisierung
  • Investitionen in stationären Einrichtungen innerhalb der vorhandenen Kapazität für Umsetzung brandschutztechnischer Auflagen und betriebsnotwendige bauliche und sinnvolle energetische Sanierungen
Wer fördert?

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Informationen und Antrag
Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
  • Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschaftshintergrund
  • alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen
Kontakt

Infotelefon Wirtschaft & Infrastruktur
Telefon: 0331 660-2211

Kontaktformular

Wie wird gefördert?

Kredit mit Tilgungszuschuss, maximal 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bzw. der Betriebsmittel

Mindestkreditbetrag:

  • 50.000 Euro pro Vorhaben im ambulanten Bereich
  • 200.000 Euro pro Vorhaben im stationären Bereich
Ist ein Eigenanteil notwendig?

Vom Finanzierungsanteil abhängig

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

2 Millionen Euro

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