Überblick Förderungen in Brandenburg
Hinweis
Die abgebildeten Informationen zu den konkreten Fördermöglichkeiten sind der jeweiligen Webseite entnommen. Für weitere Details wenden Sie sich bitte an den genannten Kontakt.
BIG-Digital
- Was wird gefördert?
-
Digitalisierungsprojekte und Beratungen zu Digitalisierungspotenzialen, sowie Schulung der Mitarbeitenden:
- Beratung
- Implementierung
- Schulung
- Wer fördert?
-
Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MWAEK)
- Informationen und Antrag
-
Internetseite zur Förderung BIG-Digital
Stellen Sie den Antrag online über das Antragsportal.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Voraussetzung für die Förderung ist ein Erstgespräch – siehe Spalte Kontakt
- Kontakt
-
Kundenberaterinnen und Kundenberater der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Telefon: 0331 660-2211Termin Erstberatung
Telefon: 0331 73061-0
E-Mail: info@wfbb.de - Wie wird gefördert?
-
Zuschuss, maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
Beratung: 50.000 Euro,
Implementierung: 250.000 Euro,
Schulung: 50.000 Euro
Brandenburg-Kredit Pflege
- Was wird gefördert?
-
Investitionen in:
- Auf- und Ausbau von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeangeboten
- Neubau und Umbau vorhandener baulicher Anlagen für gemeinschaftliche Wohnformen mit ambulanten Pflege- und Betreuungsangeboten
- Umbau- und gegebenenfalls Anbau-maßnahmen in vorhandenen stationären Einrichtungen für die Umsetzung fachlicher Weiterentwicklungen
- Digitalisierung
- Investitionen in stationären Einrichtungen innerhalb der vorhandenen Kapazität für Umsetzung brandschutztechnischer Auflagen und betriebsnotwendige bauliche und sinnvolle energetische Sanierungen
- Wer fördert?
-
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- Informationen und Antrag
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
- Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschaftshintergrund
- alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen
- Kontakt
-
Infotelefon Wirtschaft & Infrastruktur
Telefon: 0331 660-2211 - Wie wird gefördert?
-
Kredit mit Tilgungszuschuss, maximal 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bzw. der Betriebsmittel
Mindestkreditbetrag:
- 50.000 Euro pro Vorhaben im ambulanten Bereich
- 200.000 Euro pro Vorhaben im stationären Bereich
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Vom Finanzierungsanteil abhängig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
2 Millionen Euro
Diese Seite teilen
- Per E-Mail verschicken
-
URL wurde in Zwischenablage kopiert