Überblick Förderungen in Hessen

Hinweis

Die abgebildeten Informationen zu den konkreten Fördermöglichkeiten sind der jeweiligen Webseite entnommen. Für weitere Details wenden Sie sich bitte an den genannten Kontakt.

DIGI-Zuschuss

Was wird gefördert?

Unterstützung der digitalen Transformation bei 

  • Produktions- und Arbeitsprozessen und
  • der Verbesserung der IT-Sicherheit
Wer fördert?

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), u. a. Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Informationen und Antrag
Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freie Berufe

Weitere: Siehe Merkblatt

Kontakt

Ansprechperson der WiBank
Telefon: 069 9132-7474
E-Mail: Digi-Zuschuss@wibank.de

Kontaktformular auf der Internetseite der WiBank

Wie wird gefördert?

Zuschuss, maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Sachausgaben

Mindestförderhöhe: 4.000 Euro

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Eigenanteil notwendig

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

10.000 Euro

DIGI-Beratung

Was wird gefördert?

Themenschwerpunkte:

  • Digitale Geschäftsmodelle
  • Digitalisierung der Prozesslandschaft
  • Digitalisierung des Marketings
  • Gewährleistung der IT-Sicherheit
Wer fördert?

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum in Kooperation mit Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Informationen und Antrag

Internetseite zur Förderung DIGI-Beratung

Stellen Sie eine Anfrage über das entsprechende Formular.

Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freie Berufe, Start-Ups

Weitere: Siehe Richtlinie

Vor der Beratung wird geprüft, ob auch Bundesförderung oder Beratung über die Handwerkskammern genutzt werden können.

Kontakt
Wie wird gefördert?

Zuschuss, abhängig vom Beratungsthema 50 Prozent, 75 Prozent oder 90 Prozent der zuwendungsfähigen Tagewerke

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Eigenanteil notwendig

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

maximal 15 Tagewerke pro Kalenderjahr

Ehrenamt digitalisiert

Was wird gefördert?

Digitalisierungsvorhaben mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen, insbesondere Digitalisierung der internen Verwaltung

Wer fördert?

Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation

Informationen und Antrag

Internetseite zur Förderung Ehrenamt digitalisiert

Anträge können nur im Rahmen einer Förderrunde gestellt werden. Stellen Sie den Antrag über das Formular.

Antragsformular

Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?

Gemeinnützige Organisationen

 

Weitere:

Siehe Förderrichtlinie

Kontakt

Telefon: 0611 32 11 4884
E-Mail: gesellschaft@digitales.hessen.de

Wie wird gefördert?

Zuschuss, maximal 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben

Mindestförderhöhe 5.000 Euro

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Eigenanteil notwendig

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

15.000 Euro

Dein Ehrenamt

Was wird gefördert?

Maßnahmen im Zusammenhang mit Digitalisierung und Ehrenamt, sofern ihre Zielwirkung außerhalb der Organisation liegt (zum Beispiel der Aufbau einer Homepage, eines Social-Media-Kanals oder Vergleichbares)
 

Wer fördert?

Land Hessen, vertreten durch die Hessische Staatskanzlei

Informationen und Antrag

Internetseite zur Förderung Dein Ehrenamt 

Stellen Sie den Antrag online über das Förderportal. Hinweis: Anträge sind nur im Zeitraum zwischen dem 15. Februar und 15. November des jeweiligen Kalenderjahres möglich. Außerhalb dieses Antragszeitraumes ist das Online-Antragsformular nicht aufrufbar.

Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?

Gemeinnützige Organisationen und kommunale Gebietskörperschaften sowie private Initiativen

Kontakt
Wie wird gefördert?

Zuschuss

Bis 5.000 Euro Festgetragsfinanzierung

Ab 5.000 Euro Anteilsfinanzierung

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Eigenanteil notwendig

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

30.000 Euro

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