Überblick Förderungen in Niedersachsen

Hinweis

Die abgebildeten Informationen zu den konkreten Fördermöglichkeiten sind der jeweiligen Webseite entnommen. Für weitere Details wenden Sie sich bitte an den genannten Kontakt.

Niedrigschwelliges Innovationsförderprogramm für KMU und Handwerk (nIFP)

Was wird gefördert?
  • Anwendungsnahe niedrigschwellige Innovationsvorhaben als experimentelle Entwicklungen
  • Vorhaben zur Entwicklung und Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen
Wer fördert?

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, kofinanziert von der Europäischen Union

Informationen und Antrag
Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Start-Ups

Weitere: Siehe Produktinformation

Kontakt

Telefon.: 0511 30031-9284
E-Mail:
innovation@nbank.de;
kmu@nbank.de

Wie wird gefördert?

Zuschuss, maximal 35 Prozent bei kleinen Unternehmen, in der Übergangsregion bis zu 45 Prozent

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Eigenanteil notwendig, je nach Unternehmensgröße und Förderzusage

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

100.000 Euro bei förderfähigen Gesamtausgaben von über 200.000 Euro

Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum

Was wird gefördert?
  • Projekte zur Digitalisierung der Organisationsabläufe
  • Implementierung von wichtigen Zukunftstechnologien wie Telepflege und die KI- oder Robotik-unterstützte Gestaltung der pflegerischen Versorgung
Wer fördert?

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Informationen und Antrag
Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?

Ambulante Pflegedienste mit einen Versorgungsvertrag nach § 132 a Absatz 4 Sozialgesetzbuch V (SGB V)

Arbeit überwiegend im ländlichen Raum

Weitere: Siehe Förderrichtlinie

Kontakt

Ansprechpersonen Telefon:

Herr Hohlt: 0541 5845-343
Frau Nikiforova: 0541 5845-345
Frau Git: 0541 5845-275
Frau Bubel: 0541 5845-324
Frau Tepe: 0541 5845-357
E-Mail: Team6SL1@ls.niedersachsen.de

Wie wird gefördert?

Zuschuss, maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Sach- und Personalausgaben

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Eigenanteil notwendig

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

40.000 Euro je Pflegedienst pro Kalenderjahr

RIKA – Qualifizierende Projekte

Was wird gefördert?

Maßnahmen aus einem oder mehreren den folgenden Bereiche:

  • Qualifizierung, Stabilisierung, Coaching
  • Aufstiegsförderung
  • Digitalisierung
  • Handwerk und Technik
  • Gleichstellung und/oder bessere Vereinbarkeit von Beruf & Familie oder Pflege
  • Geflüchtete oder zugewanderte Frauen
  • Alleinerziehende
     
Wer fördert?

Land Niedersachsen in Kooperation mit der NBank, kofinanziert von der Europäischen Union

Informationen und Antrag
Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?

juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts

Kontakt

Kirsten Borkowski
Telefon: 0511-300319618
E-Mail: kirsten.borkowski@nbank.de

Valerie Linowitzki
Telefon: 0511-300319280
E-Mail: valerie.linowitzki@nbank.de

Wie wird gefördert?

Zuschuss, maximal 40-60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben je nach Gebiet

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Eigenanteil notwendig

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

Unter bestimmten Bedingungen beträgt der förderfähige Gesamtbetrag maximal 200.000 Euro, ansonsten wird eine maximale Höhe nicht angegeben

Wohnen und Pflege im Alter – gemeinsam Zukunft gestalten

Was wird gefördert?

Digitale oder technische Unterstützungssysteme (Ambient Assisted Living, AAL)

Maßnahmen zur Schaffung: 

  • Alters- und pflegegerechte Wohnungen und Wohngemeinschaften 
  • Ambulant betreute Pflege‑Wohngemeinschaften 
  • Alters- und pflegegerechte Wohnumfeld‑ oder Quartiersinfrastrukture
     
Wer fördert?

Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, vertreten durch das Niedersächsische 
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Informationen und Antrag

Internetseite des Förderprogramms Wohnen und Pflege im Alter

Stellen Sie den Antrag online per E-Mail, Ffür Projekte ab Mai 2026 stellen Sie den Antrag bis zum 01. April 2026. Ab 2027 gilt jeweils der 01. November des Vorjahres.

Antragsformular

Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?

natürliche oder juristische Personen

Kontakt

Ansprechpersonen für die zuwendungsrechtliche Unterstützung 

Frau Wegner

Telefon:  04131 15-3229

 

Frau Aschenbroich

Telefon: 04131 15-3224

 

E-Mail: Team4SL2@ls.niedersachsen.de

 

Ansprechperson für die inhaltliche Unterstützung

Frau Riese

Telefon: 0511 120-5832

E-Mail: daniela.riese@ms.niedersachsen.de

Wie wird gefördert?

Zuschuss, maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Bei Quartiersprojekten: Zuschüsse bis 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Eigenanteil notwendig

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

100.000 Euro pro Projekt

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