Überblick Förderungen in Niedersachsen
Hinweis
Die abgebildeten Informationen zu den konkreten Fördermöglichkeiten sind der jeweiligen Webseite entnommen. Für weitere Details wenden Sie sich bitte an den genannten Kontakt.
Niedrigschwelliges Innovationsförderprogramm für KMU und Handwerk (nIFP)
- Was wird gefördert?
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- Anwendungsnahe niedrigschwellige Innovationsvorhaben als experimentelle Entwicklungen
- Vorhaben zur Entwicklung und Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen
- Wer fördert?
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Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, kofinanziert von der Europäischen Union
- Informationen und Antrag
-
Internetseite zur Förderung nlFP
Stellen Sie den Antrag online über das Antragsportal der NBank.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
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Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Start-Ups
Weitere: Siehe Produktinformation
- Kontakt
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Telefon.: 0511 30031-9284
E-Mail:
innovation@nbank.de;
kmu@nbank.de - Wie wird gefördert?
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Zuschuss, maximal 35 Prozent bei kleinen Unternehmen, in der Übergangsregion bis zu 45 Prozent
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig, je nach Unternehmensgröße und Förderzusage
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
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100.000 Euro bei förderfähigen Gesamtausgaben von über 200.000 Euro
Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum
- Was wird gefördert?
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- Projekte zur Digitalisierung der Organisationsabläufe
- Implementierung von wichtigen Zukunftstechnologien wie Telepflege und die KI- oder Robotik-unterstützte Gestaltung der pflegerischen Versorgung
- Wer fördert?
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Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Informationen und Antrag
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Internetseite zur Förderung Stärkung ambulante Pflege im ländlichen Raum
Stellen Sie den Antrag mit Angabe der Pflegestandorte.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
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Ambulante Pflegedienste mit einen Versorgungsvertrag nach § 132 a Absatz 4 Sozialgesetzbuch V (SGB V)
Arbeit überwiegend im ländlichen Raum
Weitere: Siehe Förderrichtlinie
- Kontakt
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Ansprechpersonen Telefon:
Herr Hohlt: 0541 5845-343
Frau Nikiforova: 0541 5845-345
Frau Git: 0541 5845-275
Frau Bubel: 0541 5845-324
Frau Tepe: 0541 5845-357
E-Mail: Team6SL1@ls.niedersachsen.de - Wie wird gefördert?
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Zuschuss, maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Sach- und Personalausgaben
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
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40.000 Euro je Pflegedienst pro Kalenderjahr
RIKA – Qualifizierende Projekte
- Was wird gefördert?
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Maßnahmen aus einem oder mehreren den folgenden Bereiche:
- Qualifizierung, Stabilisierung, Coaching
- Aufstiegsförderung
- Digitalisierung
- Handwerk und Technik
- Gleichstellung und/oder bessere Vereinbarkeit von Beruf & Familie oder Pflege
- Geflüchtete oder zugewanderte Frauen
- Alleinerziehende
- Wer fördert?
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Land Niedersachsen in Kooperation mit der NBank, kofinanziert von der Europäischen Union
- Informationen und Antrag
-
Internetseite zur Förderung RIKA
Stellen Sie den Antrag über das Förderportal.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
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juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
- Kontakt
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Kirsten Borkowski
Telefon: 0511-300319618
E-Mail: kirsten.borkowski@nbank.deValerie Linowitzki
Telefon: 0511-300319280
E-Mail: valerie.linowitzki@nbank.de - Wie wird gefördert?
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Zuschuss, maximal 40-60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben je nach Gebiet
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
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Unter bestimmten Bedingungen beträgt der förderfähige Gesamtbetrag maximal 200.000 Euro, ansonsten wird eine maximale Höhe nicht angegeben
Wohnen und Pflege im Alter – gemeinsam Zukunft gestalten
- Was wird gefördert?
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Digitale oder technische Unterstützungssysteme (Ambient Assisted Living, AAL)
Maßnahmen zur Schaffung:
- Alters- und pflegegerechte Wohnungen und Wohngemeinschaften
- Ambulant betreute Pflege‑Wohngemeinschaften
- Alters- und pflegegerechte Wohnumfeld‑ oder Quartiersinfrastrukture
- Wer fördert?
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Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, vertreten durch das Niedersächsische
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Informationen und Antrag
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Internetseite des Förderprogramms Wohnen und Pflege im Alter
Stellen Sie den Antrag online per E-Mail,
Ffür Projekte ab Mai 2026 stellen Sie den Antrag bis zum 01. April 2026. Ab 2027 gilt jeweils der 01. November des Vorjahres. - Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
natürliche oder juristische Personen
- Kontakt
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Ansprechpersonen für die zuwendungsrechtliche Unterstützung
Frau Wegner
Telefon: 04131 15-3229
Frau Aschenbroich
Telefon: 04131 15-3224
E-Mail: Team4SL2@ls.niedersachsen.de
Ansprechperson für die inhaltliche Unterstützung
Frau Riese
Telefon: 0511 120-5832
- Wie wird gefördert?
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Zuschuss, maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Bei Quartiersprojekten: Zuschüsse bis 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
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100.000 Euro pro Projekt
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