Überblick Förderungen in Nordrhein-Westfalen
Hinweis
Die abgebildeten Informationen zu den konkreten Fördermöglichkeiten sind der jeweiligen Webseite entnommen. Für weitere Details wenden Sie sich bitte an den genannten Kontakt.
Mittelstand innovativ und digital (MID) – Digitalisierung
- Was wird gefördert?
-
Drei Varianten der Fördergutscheine für passgenaue Dienstleistungen und Hard-/Software für digitale Prozesse
1. MID-Digitalisierung,
2. MID-Analyse und
3. MID-Innovation- MID-Assistent/in: projektbezogene Einstellung eines/einer Hochschulabsolventen/-absolventin
- MID-Digitale Sicherheit: Analysen, Schulungen und Software für resiliente IT-Sicherheit
- Wer fördert?
-
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
- Informationen und Antrag
-
Internetseite zur Förderung Mittelstand Innovativ & Digital
Stellen Sie Ihren Antrag online über das Antragsportal.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Weitere: Siehe Fördervoraussetzungen
- Kontakt
-
E-Mail: ptj-mid@fz-juelich.de
- Wie wird gefördert?
-
Zuschuss, maximal 50 Prozent und Mindestförderhöhe von 4.000 Euro (MID-Digitalisierung und Analyse) und 10.000 Euro (MID-Innovation)
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
MID-Digitalisierung und MID-Analyse: 15.000 Euro
MID-Innovation: 40.000 Euro
NRW.BANK.Invest Zukunft
- Was wird gefördert?
-
Digitalisierung
- Digitale Produktion, Leistungserbringung und Verfahren
- Digitale Produkte und Leistungen
- Digitale Strategie und Organisation
Innovation
- Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte und Leistungen in das Angebotsprogramm
- Einführung neuer, technologisch fortschrittlicher (Produktions-/Leistungs-)Verfahren
- Wesentliche Verbesserung bestehender Produkte/Leistungen und Verfahren
- Wer fördert?
-
NRW.Bank
- Informationen und Antrag
-
Internetseite zur Förderung NRW.Bank.Invest Zukunft
Stellen Sie den Antrag über Ihre Hausbank. Die Beantragung ist ab 19. Mai 2025 möglich.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
KMU, Freie Berufe
- Kontakt
-
Ansprechperson bei der NRW.Bank
Telefon: 0211 91741-4800
E-Mail: info@nrwbank.deVorbereitung des Hausbankgesprächs
NRW.Bank.Finanzierungsbegleitung
Telefon: 0211 91741-1033
E-Mail: bcw@nrwbank.de - Wie wird gefördert?
-
Kredit, bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Vom Finanzierungsanteil abhängig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
10 Millionen Euro
Interreg Deutschland-Nederland
- Was wird gefördert?
-
PZ1 (Priorität 1): Ein wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa durch die Förderung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels und regionaler IKT-Konnektivität
- SZ 1: Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien Leistungserbringung und Verfahren
- SZ 3: Steigerung des nachhaltigen Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von KMU sowie Schaffung von Arbeitsplätzen in KMU, unter anderem durch produktive Investitionen
- Wer fördert?
-
Interreg Deutschland-Nederland, kofinanziert von der Europäischen Union
- Informationen und Antrag
-
Internetseite zur Förderung Interreg Deutschland-Nederland
Stellen Sie den Antrag online über das Monitoring-System
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
- Kommunen, Gemeindeverbände, Vereine und andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
- Grenzübergreifender Charakter des Projekts durch Zusammenarbeit der Projektpartner zweier Länder
- Kontakt
- Wie wird gefördert?
-
Zuschuss, maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
Maximale Förderhöhe abhängig vom
- Projektbudget und der
- Anzahl der Projektpartner aus NRW
Interreg Maas-Rhein
- Was wird gefördert?
-
Gesunde Bürgerinnen und Bürger
- Förderung der Anwendung von Gesundheitsinnovationen
- Stärkung des Arbeitsmarkts und der Ausbildung im Gesundheitssektor
- Verbesserung der Zugänglichkeit zu grenzüber-schreitenden Gesundheitsdienstleistungen
- Wer fördert?
-
Interreg Maas-Rhein, kofinanziert von der Europäischen Union
- Informationen und Antrag
-
Internetseite zur Förderung Interreg Maas-Rhein
Das Antragsverfahren erfolgt stufenweise. Der Antrag kann online über das Monitoring-System gestellt werden.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
-
- Kommunen, Gemeindeverbände, Vereine und andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
- Grenzüberschreitendes Projekt mit mindestens zwei Partnern aus zwei verschiedenen Mitgliedsstaaten
- Kontakt
-
Übersicht Projektantrag mit “Regionalen Antennten”: Regionale Ansprechpartner
- Wie wird gefördert?
-
Zuschuss, maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
-
Maximale Förderhöhe abhängig vom
- Projektbudget und der
- Anzahl der Projektpartner aus NRW
Diese Seite teilen
- Per E-Mail verschicken
-
URL wurde in Zwischenablage kopiert