Überblick Förderungen in Nordrhein-Westfalen

Hinweis

Die abgebildeten Informationen zu den konkreten Fördermöglichkeiten sind der jeweiligen Webseite entnommen. Für weitere Details wenden Sie sich bitte an den genannten Kontakt.

Mittelstand innovativ und digital (MID) – Digitalisierung

Was wird gefördert?
  • Drei Varianten der Fördergutscheine für passgenaue Dienstleistungen und Hard-/Software für digitale Prozesse

    1. MID-Digitalisierung,
    2. MID-Analyse und
    3. MID-Innovation

  • MID-Assistent/in: projektbezogene Einstellung eines/einer Hochschulabsolventen/-absolventin
  • MID-Digitale Sicherheit: Analysen, Schulungen und Software für resiliente IT-Sicherheit
Wer fördert?

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Informationen und Antrag
Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Weitere: Siehe Fördervoraussetzungen

Kontakt
Wie wird gefördert?

Zuschuss, maximal 50 Prozent und Mindestförderhöhe von 4.000 Euro (MID-Digitalisierung und Analyse) und 10.000 Euro (MID-Innovation)

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Eigenanteil notwendig

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

MID-Digitalisierung und MID-Analyse: 15.000 Euro

MID-Innovation: 40.000 Euro

NRW.BANK.Invest Zukunft

Was wird gefördert?

Digitalisierung

  • Digitale Produktion, Leistungserbringung und Verfahren
  • Digitale Produkte und Leistungen
  • Digitale Strategie und Organisation

Innovation

  • Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte und Leistungen in das Angebotsprogramm
  • Einführung neuer, technologisch fortschrittlicher (Produktions-/Leistungs-)Verfahren
  • Wesentliche Verbesserung bestehender Produkte/Leistungen und Verfahren
Wer fördert?

NRW.Bank

Informationen und Antrag

Internetseite zur Förderung NRW.Bank.Invest Zukunft

Stellen Sie den Antrag über Ihre Hausbank. Die Beantragung ist ab 19. Mai 2025 möglich.

Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?

KMU, Freie Berufe

Kontakt

Ansprechperson bei der NRW.Bank
Telefon: 0211 91741-4800
E-Mail: info@nrwbank.de

Vorbereitung des Hausbankgesprächs
NRW.Bank.Finanzierungsbegleitung
Telefon: 0211 91741-1033
E-Mail: bcw@nrwbank.de

Wie wird gefördert?

Kredit, bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Vom Finanzierungsanteil abhängig

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

10 Millionen Euro

Interreg Deutschland-Nederland

Was wird gefördert?

PZ1 (Priorität 1): Ein wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa durch die Förderung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels und regionaler IKT-Konnektivität
 

  • SZ 1: Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien Leistungserbringung und Verfahren
  • SZ 3: Steigerung des nachhaltigen Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von KMU sowie Schaffung von Arbeitsplätzen in KMU, unter anderem durch produktive Investitionen
Wer fördert?

Interreg Deutschland-Nederland, kofinanziert von der Europäischen Union

Informationen und Antrag
Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
  • Kommunen, Gemeindeverbände, Vereine und andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
  • Grenzübergreifender Charakter des Projekts durch Zusammenarbeit der Projektpartner zweier Länder
Kontakt
Wie wird gefördert?

Zuschuss, maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Eigenanteil notwendig

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

Maximale Förderhöhe abhängig vom

  • Projektbudget und der
  • Anzahl der Projektpartner aus NRW

Interreg Maas-Rhein

Was wird gefördert?

Gesunde Bürgerinnen und Bürger

  • Förderung der Anwendung von Gesundheitsinnovationen
  • Stärkung des Arbeitsmarkts und der Ausbildung im Gesundheitssektor
  • Verbesserung der Zugänglichkeit zu grenzüber-schreitenden Gesundheitsdienstleistungen
     
Wer fördert?

Interreg Maas-Rhein, kofinanziert von der Europäischen Union

Informationen und Antrag

Internetseite zur Förderung Interreg Maas-Rhein

Das Antragsverfahren erfolgt stufenweise. Der Antrag kann online über das Monitoring-System gestellt werden.

Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
  • Kommunen, Gemeindeverbände, Vereine und andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
  • Grenzüberschreitendes Projekt mit mindestens zwei Partnern aus zwei verschiedenen Mitgliedsstaaten
Kontakt

Übersicht Projektantrag mit “Regionalen Antennten”: Regionale Ansprechpartner

Wie wird gefördert?

Zuschuss, maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Eigenanteil notwendig

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

Maximale Förderhöhe abhängig vom

  • Projektbudget und der
  • Anzahl der Projektpartner aus NRW

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