Überblick Förderungen in Sachsen-Anhalt

Hinweis

Die abgebildeten Informationen zu den konkreten Fördermöglichkeiten sind der jeweiligen Webseite entnommen. Für weitere Details wenden Sie sich bitte an den genannten Kontakt.

IB-Digitalisierungsdarlehen

Was wird gefördert?
  • Finanzierung von Personalkosten oder
  • Projektausgaben im Zusammenhang mit der Digitalisierung
Wer fördert?

Investitionsbank Sachsen-Anhalt als zentrales Förderinstitut für das Land Sachsen-Anhalt

Informationen und Antrag
Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freie Berufe

Weitere: Siehe Vergabegrundsätze

Kontakt

Telefon: 0800 56 007 57

Kontaktformular auf der Internetseite der IB

Wie wird gefördert?

Kredit 

Mindestkreditbetrag ab 10.000 Euro

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Vom Finanzierungsanteil abhängig

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

1,5 Millionen Euro

Sachsen-Anhalt Digital

Was wird gefördert?

1. Digitalisierungsprojekte, die

  • zur digitalen Souveränität und zum Datenschutz beitragen
  • die Gleichstellung aller Geschlechter stärken und Barrieren im digitalen Raum abbauen
  • einen Beitrag zu digital-ethischen Fragestellungen liefern
  • die Verbreitung und Nutzung von Open Data und Open Source stärken
  • zur Modernisierung von IT-Fachverfahren oder des Föderalen Informationsmanagements beitragen
  • Kommunen und Landkreise im Bereich Smart City und Smart Region voranbringen
  • das Zusammenspiel von Wirtschaft und Wissenschaft befördern
  • soziale Beratungsangebote digital unterstützen
  • Bildungsmaßnahmen mit Blick auf digitalen Kompetenzgewinn einführen und stärken
  • nachnutzbare digitale Lösungen im Bereich Sport und Kultur entwickeln oder
  • künstliche Intelligenz nutzen

2. Schaffung von Co-Working Spaces, die Erstausstattung, Vorhaben der Vernetzung von Co-Working Spaces (digitale Konnektivität)

3. Digitale Daseinsvorsorge zur Erhaltung der Lebensqualität und Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse im ländlichen Raum

Wer fördert?

Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales

Informationen und Antrag
Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Städte, Gemeinden, Zweckverbände)
  • juristische Personen des privaten Rechts (Vereine, Unternehmen)
  • Unternehmen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung
Kontakt

Ministerium für Infrastruktur und Digitales
des Landes Sachsen-​Anhalt

Referat 45 Digitalstrategie
Telefon: 0391 567 7129
E-Mail: digitales-mid@sachsen-anhalt.de
 

Wie wird gefördert?

Zuschuss, maximal 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben

Mindestförderhöhe 5.000 Euro

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Eigenanteil notwendig

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

120.000 Euro

Innovationsregion für die digitale Transformation von Pflege und Gesundheitsversorgung (TPG)

Was wird gefördert?

Digitalisierte Gesundheitsversorgung zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit und zur Autonomieförderung bei Pflegebedürftigkeit mit einem der technologischen Schwerpunkte:

  • digitale assistive Technologien und Robotik
  • Telepflege
  • XR-Metaverse Pflege
  • Internet-of-Care-Things
  • Vernetzte Mobilität

Und der Zuordnung zu einem oder mehreren Forschungsfeldern:

  • Erhalt von Autonomie und Prävention von Pflegebedürftigkeit
  • Intersektorale Versorgungsmodelle
  • Teilhabeförderung und Automatisierung
  • KI-unterstützte Entscheidungshilfe
  • Digital Health Education
Wer fördert?

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) und das Land Sachsen-Anhalt, sowie die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Informationen und Antrag
Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
  • Universitäten und (Fach-)Hochschulen
  • außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Einrichtungen der Pflege sowie des Gesundheits- und Sozialwesens
  • Gebietskörperschaften
  • gemeinnützige Organisationen sowie
  • sonstige Einrichtungen, wie z. B. Wohnungsbaugenossenschaften, Stiftungen, Vereine und Verbände
     
Kontakt

Telefon: 0345 557 6500
E-Mail: Info@tpg-health.de

 

Wie wird gefördert?

Zuschuss, maximale Höhe richtet sich nach der beantragenden Institution

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Eigenanteil notwendig je nach beantragender Institution

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

400.000 Euro pro Jahr und Einzel- oder Verbundvorhaben

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