Überblick Förderungen in Sachsen-Anhalt
Hinweis
Die abgebildeten Informationen zu den konkreten Fördermöglichkeiten sind der jeweiligen Webseite entnommen. Für weitere Details wenden Sie sich bitte an den genannten Kontakt.
IB-Digitalisierungsdarlehen
- Was wird gefördert?
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- Finanzierung von Personalkosten oder
- Projektausgaben im Zusammenhang mit der Digitalisierung
- Wer fördert?
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Investitionsbank Sachsen-Anhalt als zentrales Förderinstitut für das Land Sachsen-Anhalt
- Informationen und Antrag
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Internetseite zur Förderung IB-Digitalisierungsdarlehen
Stellen Sie den Antrag über Ihre Hausbank.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
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Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freie Berufe
Weitere: Siehe Vergabegrundsätze
- Kontakt
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Telefon: 0800 56 007 57
Kontaktformular auf der Internetseite der IB
- Wie wird gefördert?
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Kredit
Mindestkreditbetrag ab 10.000 Euro
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
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Vom Finanzierungsanteil abhängig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
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1,5 Millionen Euro
Sachsen-Anhalt Digital
- Was wird gefördert?
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1. Digitalisierungsprojekte, die
- zur digitalen Souveränität und zum Datenschutz beitragen
- die Gleichstellung aller Geschlechter stärken und Barrieren im digitalen Raum abbauen
- einen Beitrag zu digital-ethischen Fragestellungen liefern
- die Verbreitung und Nutzung von Open Data und Open Source stärken
- zur Modernisierung von IT-Fachverfahren oder des Föderalen Informationsmanagements beitragen
- Kommunen und Landkreise im Bereich Smart City und Smart Region voranbringen
- das Zusammenspiel von Wirtschaft und Wissenschaft befördern
- soziale Beratungsangebote digital unterstützen
- Bildungsmaßnahmen mit Blick auf digitalen Kompetenzgewinn einführen und stärken
- nachnutzbare digitale Lösungen im Bereich Sport und Kultur entwickeln oder
- künstliche Intelligenz nutzen
2. Schaffung von Co-Working Spaces, die Erstausstattung, Vorhaben der Vernetzung von Co-Working Spaces (digitale Konnektivität)
3. Digitale Daseinsvorsorge zur Erhaltung der Lebensqualität und Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse im ländlichen Raum
- Wer fördert?
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Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales
- Informationen und Antrag
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Internetseite zur Förderung Sachsen-Anhalt Digital
Stellen Sie den Antrag online.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
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- juristische Personen des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Städte, Gemeinden, Zweckverbände)
- juristische Personen des privaten Rechts (Vereine, Unternehmen)
- Unternehmen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung
- Kontakt
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Ministerium für Infrastruktur und Digitales
des Landes Sachsen-AnhaltReferat 45 Digitalstrategie
Telefon: 0391 567 7129
E-Mail: digitales-mid@sachsen-anhalt.de
- Wie wird gefördert?
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Zuschuss, maximal 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben
Mindestförderhöhe 5.000 Euro
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
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120.000 Euro
Innovationsregion für die digitale Transformation von Pflege und Gesundheitsversorgung (TPG)
- Was wird gefördert?
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Digitalisierte Gesundheitsversorgung zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit und zur Autonomieförderung bei Pflegebedürftigkeit mit einem der technologischen Schwerpunkte:
- digitale assistive Technologien und Robotik
- Telepflege
- XR-Metaverse Pflege
- Internet-of-Care-Things
- Vernetzte Mobilität
Und der Zuordnung zu einem oder mehreren Forschungsfeldern:
- Erhalt von Autonomie und Prävention von Pflegebedürftigkeit
- Intersektorale Versorgungsmodelle
- Teilhabeförderung und Automatisierung
- KI-unterstützte Entscheidungshilfe
- Digital Health Education
- Wer fördert?
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Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) und das Land Sachsen-Anhalt, sowie die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Informationen und Antrag
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Die aktuelle Förderrunde ist im Mai 2026 gestartet und endet am September 2026, weitere Förderrunden sind in Planung.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
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- Universitäten und (Fach-)Hochschulen
- außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Einrichtungen der Pflege sowie des Gesundheits- und Sozialwesens
- Gebietskörperschaften
- gemeinnützige Organisationen sowie
- sonstige Einrichtungen, wie z. B. Wohnungsbaugenossenschaften, Stiftungen, Vereine und Verbände
- Kontakt
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Telefon: 0345 557 6500
E-Mail: Info@tpg-health.de
- Wie wird gefördert?
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Zuschuss, maximale Höhe richtet sich nach der beantragenden Institution
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
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Eigenanteil notwendig je nach beantragender Institution
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
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400.000 Euro pro Jahr und Einzel- oder Verbundvorhaben
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