Überblick Förderungen in Schleswig-Holstein

Hinweis

Die abgebildeten Informationen zu den konkreten Fördermöglichkeiten sind der jeweiligen Webseite entnommen. Für weitere Details wenden Sie sich bitte an den genannten Kontakt.

Sondervermögen zur Förderung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz Schleswig-Holstein (Sondervermögen KI SH)

Was wird gefördert?
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz
  • Förderung des Wissens über Künstliche Intelligenz und deren Akzeptanz
  • Schaffung infrastruktureller Voraussetzungen für die Verfügbarkeit von geschützten Datenplattformen zu Übungs-, Lern- und Forschungszwecken
  • Steigerung der Attraktivität Schleswig-Holsteins für Fachkräfte und Unternehmensgründungen, insbesondere für Künstliche Intelligenz
  • Förderung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung
Wer fördert?

Land Schleswig-Holstein in Kooperation mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein

Informationen und Antrag
Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?

Öffentliche Einrichtungen,
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
Start-Ups

Kontakt

Telefon0 431 988-1956
E-Mail: joerg.nickel@stk.landsh.de

Wie wird gefördert?

Zuschuss 

  • für öffentliche Einrichtungen und Start-Ups maximal 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben
  • für sonstige private Unternehmen maximal 50 Prozent
Ist ein Eigenanteil notwendig?

Eigenanteil notwendig, je nach Art des Unternehmens und Höhe der Zuwendung

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben

Nicht angegeben

Förderung innovativer Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU)

Was wird gefördert?

Module Beratung und Umsetzung

Modul 1 Beratung: Vorhaben zur

  • Verbesserung der IT-Sicherheit oder
  • Verbesserung digitaler Geschäftsmodelle oder
  • Digitalisierung von Prozessen oder
  • Digitalisierung von Produkten und Verfahren

Modul 2 Umsetzung

  • Hard- und Software
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit Anschaffungen von Hard- oder Software
  • Qualifizierungsmaßnahmen
  • Pauschalsatz Personalkosten
     
Wer fördert?

Land Schleswig-Holstein, vertreten durch die WTSH Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH, kofinanziert durch die Europäische Union

Informationen und Antrag
Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Kontakt

Anja Habereder
Telefon: 0 431 66 66 6 - 866
E-Mail: habereder@wtsh.de

Lena Lietz
Telefon: 0 431 66 66 6 - 894
E-Mail: lietz@wtsh.de
 

Wie wird gefördert?

Zuschuss, maximal 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben

Ist ein Eigenanteil notwendig?

Eigenanteil notwendig

Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
  • Modul 1: 20.000 Euro
  • Modul 2: 200.000 Euro

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