Überblick Förderungen in Schleswig-Holstein
Hinweis
Die abgebildeten Informationen zu den konkreten Fördermöglichkeiten sind der jeweiligen Webseite entnommen. Für weitere Details wenden Sie sich bitte an den genannten Kontakt.
Sondervermögen zur Förderung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz Schleswig-Holstein (Sondervermögen KI SH)
- Was wird gefördert?
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- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz
- Förderung des Wissens über Künstliche Intelligenz und deren Akzeptanz
- Schaffung infrastruktureller Voraussetzungen für die Verfügbarkeit von geschützten Datenplattformen zu Übungs-, Lern- und Forschungszwecken
- Steigerung der Attraktivität Schleswig-Holsteins für Fachkräfte und Unternehmensgründungen, insbesondere für Künstliche Intelligenz
- Förderung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung
- Wer fördert?
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Land Schleswig-Holstein in Kooperation mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein
- Informationen und Antrag
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Internetseite zur Förderung Sondervermögen für KI-Förderung
Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut. Reichen Sie zunächst eine Projektskizze ein. Diese senden Sie an: Digitaler.Wandel@stk.landsh.de
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
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Öffentliche Einrichtungen,
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
Start-Ups - Kontakt
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Telefon0 431 988-1956
E-Mail: joerg.nickel@stk.landsh.de - Wie wird gefördert?
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Zuschuss
- für öffentliche Einrichtungen und Start-Ups maximal 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben
- für sonstige private Unternehmen maximal 50 Prozent
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
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Eigenanteil notwendig, je nach Art des Unternehmens und Höhe der Zuwendung
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
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Nicht angegeben
Förderung innovativer Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU)
- Was wird gefördert?
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Module Beratung und Umsetzung
Modul 1 Beratung: Vorhaben zur
- Verbesserung der IT-Sicherheit oder
- Verbesserung digitaler Geschäftsmodelle oder
- Digitalisierung von Prozessen oder
- Digitalisierung von Produkten und Verfahren
Modul 2 Umsetzung
- Hard- und Software
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit Anschaffungen von Hard- oder Software
- Qualifizierungsmaßnahmen
- Pauschalsatz Personalkosten
- Wer fördert?
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Land Schleswig-Holstein, vertreten durch die WTSH Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH, kofinanziert durch die Europäische Union
- Informationen und Antrag
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Sie können den Antrag online stellen. Dafür ist eine Registrierung notwendig.
- Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Förderung?
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Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Kontakt
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Anja Habereder
Telefon: 0 431 66 66 6 - 866
E-Mail: habereder@wtsh.deLena Lietz
Telefon: 0 431 66 66 6 - 894
E-Mail: lietz@wtsh.de
- Wie wird gefördert?
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Zuschuss, maximal 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben
- Ist ein Eigenanteil notwendig?
-
Eigenanteil notwendig
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben
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- Modul 1: 20.000 Euro
- Modul 2: 200.000 Euro
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