Meldung FAQ zum vollelektronischen Abrechnungsverfahren aktualisiert

Veröffentlicht am 03.03.2026

Papierlos über die TI abrechnen? Technisch ist das bereits für bestimmte Leistungen möglich, weitere kommen schrittweise hinzu. Ab dem 01. Oktober 2027 ist die vollelektronische Abrechnung via KIM über die TI dann verpflichtend.

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Papiere über Papiere – das soll sich für die Abrechnung pflegerischer Leistungen ändern: Mit Hilfe der vollelektronischen Abrechnung soll langfristig der Verwaltungsaufwand reduziert werden, indem der Abrechnungsvorgang selbst schneller und komplett digital gestaltet wird. 

Damit Leistungserbringende in der pflegerischen Versorgung vollständig elektronisch abrechnen können, müssen sie an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sein, um mit dem Institutionskennzeichnen mit der Fachanwendung KIM die Abrechnungsdaten zu übermitteln. benötigen sie neben einem gültigen Institutionskennzeichen auch die passende Abrechnungssoftware. Die technischen Anforderungen hierfür werden seitens der Primärsystemhersteller schrittweise umgesetzt.

In der Zwischenzeit bedeutet das:

Vor der vollständigen Umstellung können Leistungserbringende die Abrechnungsunterlagen für ambulante Pflegesachleistungen noch bis zum 30. September 2027 wie gewohnt übermitteln. Danach gilt: Ab dem 01. Oktober 2027 ist die Übermittlung via KIM, also über die besonders geschützte Telematikinfrastruktur (TI) verpflichtend. 

Es lohnt sich daher, schon jetzt mit der Umstellung zu beginnen. Sprechen Sie Ihren Anbieter für Pflegesoftware an und bleiben Sie mit unseren Übersichten auf dem Laufenden.

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Informationen zu den aktuellen Neuerungen finden Sie auf unserer Übersichtsseite zum vollelektronischen Abrechnungsverfahren und in der aktualisierten FAQ-Liste.

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