Technische Voraussetzungen für KIM

Verfügen Sie über die aktuelle KIM-Version für Ihre Einrichtung? Wie viele KIM-Adressen benötigen Sie? Antworten auf diese und andere technische Fragen erhalten Sie auf dieser Seite.

Damit Ihre Pflegeeinrichtung KIM nutzen kann, muss der Hersteller den Dienst entweder in das Primärsystem integrieren oder mit einem E-Mail-Programm verknüpfen. Anfangs wird Ihre Kommunikation überwiegend aus einfachen Textnachrichten und Anhängen wie PDF-Dateien bestehen.

Wenn Sie KIM zukünftig noch effizienter nutzen möchten, ist es jedoch wichtig, dass alle Beteiligten einheitliche Standards verwenden. Diese helfen Krankenhäusern, Apotheken oder Arztpraxen dabei, die empfangenen Informationen automatisiert zu verarbeiten. Ein Beispiel: Ein Krankenhaus sendet den standardisierten Überleitungsbogen per KIM an eine Pflegeeinrichtung. Die Pflegeeinrichtung kann dann die Patientendaten wie Stammdaten oder Diagnosen direkt in die Patientenakte im Primärsystem übertragen. Auch die Abrechnung von ambulanten Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen können Sie mit den Pflegekassen seit April 2025 komplett über KIM erledigen.

MIO & PIO

In der elektronischen Patientenakte (ePA) sind digitale Bausteine festgelegt, mit denen jedes System die Daten problemlos lesen kann. Die sogenannten medizinischen Informationsobjekte (MIO) und die pflegerischen Informationsobjekte (PIO) sind bei der ePA gesetzlich vorgeschrieben. Sie können auch in KIM-Nachrichten eingesetzt werden, sind jedoch nicht verpflichtend. Auf den Internetseiten der MIO42 finden Sie Informationen und grundsätzliche Erklärungen zu MIOs sowie Auskünfte zu PIOs wie dem Überleitungsbogen.

KIM-Versionen

Damit Sie KIM optimal und sicher nutzen können, sollten Sie immer die aktuellste Version verwenden.

Aktuell sind dies

  • KIM 1.5 Einführung von Dienstkennungen, Versand von Anhängen mit Größenlimit bis 500 MB (wenn Empfänger KIM 1.5+ unterstützt)
  • KIM 1.5+ Empfang von Anhängen bis Größenlimit 500 MB, Funktionalität muss vom Administrator freigegeben werden, technische Voraussetzung klären (Bandbreite, Arbeitsspeicher etc.) 

Die Version KIM 2.0 ist aktuell in Planung. Fragen Sie Ihren KIM-Anbieter oder Primärsystemhersteller, welche KIM-Version für Sie zur Verfügung steht.

Rechte- & Rollenvergabe

Sie fragen sich, welche Personen oder Personenkreise auf das KIM-Postfach zugreifen sollten und wer KIM-Nachrichten versenden darf? Sie können sich beispielsweise daran orientieren, wer bisher mit Arztpraxen, Krankenhäusern u. a. kommuniziert hat. Für diese Mitarbeitenden kann ein Zugang zu KIM sinnvoll sein.

Weitere Themen zur Kommunikation im Medizinwesen

  • Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

  • KIM in der Praxis

  • KIM einrichten und Nachrichten versenden